Ein Passagier, der wegen seines strengen Geruchs aus einem Flieger geworfen wurde, hat aus formalen Gründen seinen Schadenersatzprozess gegen die Fluggesellschaft verloren. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies die Berufungsklage des Mannes ab, weil dieser nicht zur Verhandlung erschienen war. "Die telefonische Entschuldigung des Klägers, er habe im Stau gestanden, reichte dem Richter nicht aus", sagte ein Gerichtssprecher.
Der Mann wollte im vorigen Jahr von Hawaii zurück nach Düsseldorf fliegen. Unmittelbar vor dem Abflug musste er wieder aussteigen, weil seine Sitznachbarin sich über seinen starken Schweißgeruch beschwert hatte. Da die Koffer verstaut waren, konnte er sich kein frisches Hemd mehr anziehen.
Körpergeruch schränkt Freiheit ein
Der Passagier forderte in zweiter Instanz 2200 Euro Schadensersatz von British Airways (BA). Einen Prozess vor dem Amtsgericht hatte er verloren, weil die Fluggesellschaft in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit extremem Körpergeruch ausgeschlossen hatte.
Es sei bisher das einzige Mal, dass BA diese Klausel angewendet habe, sagte die Anwältin der Fluggesellschaft. "Die eigene Freiheit muss enden, wenn die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das ist sicher bei starkem Körpergeruch der Fall."
Der Kläger habe nach der schriftlichen Zustellung des so genannten Versäumnisurteils zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, sagte der Gerichtssprecher. Wenn dies geschehe, müsse das Gericht einen neuen Prozesstermin anberaumen.