Banker verurteilt Ende einer Lebenslüge: "Münzstrumpf-Mörder" muss 16 Jahre ins Gefängnis

Angeklagter Banker kommt in den Gerichtssaal in Wiener Neustadt
Ein wegen Mordes angeklagter Banker betritt den Gerichtssaal in Wiener Neustadt. Der 62-Jährige wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt.
© Christopher Eckl / APA / DPA
Aus Angst um seinen guten Ruf log ein österreichischer Banker zwanzig Jahre lang seiner Kundin vor, sie habe noch 700.000 Euro. Dann soll er sie brutal ermordet haben. Ein Gericht sprach ihn nun schuldig.

Ein österreichischer Banker ist wegen Mordes an einer betagten Kundin zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Der 62-Jährige hatte gestanden, die Rentnerin im September 2019 mit einem Münzstrumpf zu Boden geprügelt und dann mit Frischhaltefolie und seinen Händen erstickt zu haben. Er bereue die Tat zutiefst, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung am Dienstag vor dem Landgericht im niederösterreichischen Wiener Neustadt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Finanzberater hatte der Frau nach eigenen Angaben rund 20 Jahre lang Spekulationsverluste mit ihrem Vermögen verheimlicht. Er gaukelte ihr demnach jahrelang vor, sie habe rund 700.000 Euro und fürchtete um sein Ansehen, als die Lüge aufzufliegen drohte. Zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche hatte er umfassend ausgesagt.

Schlechter Aktiendeal: Verluste nie ausgleichen können

Er habe den Verlust von rund 140.000 Euro durch einen schlechten Aktiendeal in den 1990ern auszugleichen versucht und falsche Kontostände vorgelegt - aus Angst vor der Reaktion der Kundin, die er insgesamt mehr als drei Jahrzehnte eng betreute, und aus Angst um seinen Ruf als Banker und Gerichtsgutachter. Zum Schluss waren die Konten der Bauunternehmerin und Erbin laut Zeugen so gut wie leer.

Als die 86-Jährige ihr Vermögen schließlich zusammenziehen wollte, habe er Pläne geschmiedet, die von Suizid bis zu einem als Haushaltsunfall getarnten Mord reichten. Am 16. September mietete er ein Auto und fuhr unter einem Vorwand zum Haus der Frau - im Gepäck unter anderem einen eigens befüllten Strumpf mit Münzen, Frischhaltefolie und Handschuhe. Dort soll er den Sachverhalt gebeichtet und die aufgebrachte Kundin dann getötet haben. Anschließend versuchte er, sich auf einer Autobahn umzubringen. Er überlebte schwer verletzt und sagte ausführlich aus.

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Gericht sieht keine Affekttat

Die Verteidigung des 62-Jährigen argumentierte im Schlussplädoyer am Dienstag erneut, dass es sich um eine Affekttat gehandelt habe: Am Tag der Tat hätten sich zwei Jahrzehnte aufgestauter Schuld und Angst, eine "Lebenslüge", entladen. Eine Gutachterin beschrieb den Mann am Dienstag vor Gericht als überlegten und durchdachten Menschen. Sein Geheimnis habe wie ein "Damoklesschwert" über ihm gehangen. 

Die Staatsanwaltschaft würdigte dagegen zwar die ausführliche Aussage, die Grundlage aller Ermittlungen gewesen sei, hielt die Verurteilung wegen Mordes jedoch schon wegen des lange vorbereiteten Tatplans für nötig. Die Geschworenen folgten der Auffassung. Strafmildernd wirkte sich laut der Vorsitzenden Richterin aus, dass der 62-Jährige gestanden hatte und zuvor unbescholten gewesen war.

Rat und Hilfe

Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter (0800) 1110111 und (0800) 1110222 erreichbar. Auch eine Beratung über E-Mail oder Chat ist möglich.  Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.

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