Prozess gegen Streaming-Portal-Betreiber Kino.to-Gründer legt Geständnis ab

Deal im Kino.to-Prozess: Der Chef des stillgelegten Filmportals hat vor Gericht gestanden. Deswegen kann er jetzt davon ausgehen, dass seine Strafe unter fünf Jahren liegen wird.

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to hat vor dem Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Er bedauere die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt mitteilen. Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zur Abkürzung des Verfahrens vorgeschlagen hatte. Im Falle einer Verurteilung soll die Strafe demnach zwischen viereinhalb Jahren und vier Jahren und zehn Monaten liegen.

Über Kino.to waren rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus zu sehen gewesen. Damit handelte es sich um das größte deutsche Streaming-Portal, bis es im Juni vergangenen Jahres von den Behörden gesperrt wurde. Der Leipziger hatte das konspirative Projekt 2008 ins Leben gerufen. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war dem Angeklagten laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen".

Millionenvermögen wird "abgeschöpft"

Dass die viel propagierte Freiheit des Internets an Grenzen stößt - zum Beispiel an die des Urheberrechts - diese Erkenntnis habe er erst nach und nach gewonnen, erklärte der Kino.to-Gründer. Für ein Vorläufer-Projekt von Kino.to war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "Aus dieser Verurteilung hat er aber nicht das Signal erhalten, dass die Grundidee strafbar war", erklärte sein Anwalt. Er kritisierte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der rasanten Entwicklung des Internets einfach nicht Schritt gehalten hätten.

Die Wirtschaftsstrafkammer bezeichnete das vorgelesene Geständnis als "von Reue getragen". Im Rahmen des Deals akzeptierte der Angeklagte, dass sein noch vorhandenes Millionenvermögen "abgeschöpft" wird. Zudem muss er eine große Zahl von Handys, Note- und Netbooks sowie andere Computer-Hardware abgeben. Seine Haftstrafe wird der Fußbodenleger voraussichtlich im offenen Vollzug verbringen können. Die Wirtschaftskammer erklärte, sie würde das befürworten. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag kommender Woche fallen.

DPA
hw/DPA

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