Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Heizungsgesetz vorerst gestoppt. Der Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatte damit Erfolg. Er hatte argumentiert, wegen der kurzen Beratungszeit seien seine Mitwirkungsrechte verletzt.
Video Heilmann: "Aus meiner Sicht habe ich der Ampel einen Gefallen getan"

STORY: Hinweis: Dieser Beitrag wird ohne Sprechertext gesendet. O-Ton Thomas Heilmann (CDU), Bundestagsabgeordneter: "Vielleicht hat der eine oder andere erwartet, dass ich jetzt hier mit Triumphgeheul antrete. Das will ich aber absichtlich nicht tun. Mir geht es auch ehrlich gesagt nicht um eine Genugtuung der anderen gegenüber oder eine mediale Genugtuung. Denn wenn man ehrlich ist, leiden die Verfahren des Deutschen Bundestages seit längerem, auch schon in der letzten Legislaturperiode, an mangelnder Sorgfalt, was insbesondere durch überhöhtes Tempo ausgelöst wird. (Weißblitz) Aber eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Gesetz kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Und deswegen kann man die Ampel nur auffordern, jetzt das Verfahren so zu machen, dass das Recht nicht mehr, dass das Gesetz keine formelle Verfassungswidrigkeit in sich trägt. Insofern habe ich der Ampel aus meiner Sicht einen Gefallen getan, weil stellen Sie sich mal vor, ich hätte diesen Organstreit nicht angefangen. Dann hätten sie das ja jetzt verabschiedet und dann wäre das Gesetz formell verfassungsmäßig mindestens mal angreifbar, um es ganz vorsichtig zu sagen. Aber wenn Sie das gelesen haben gestern Abend, dann haben die schwerste Bedenken. Und das heißt, eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz hätte Erfolg gehabt. Und dieser Erfolg hätte dann dazu geführt, dass das Gesetz irgendwann in einigen Monaten oder Jahren aufgehoben worden wäre. Und das wäre für den Klimaschutz aus meiner Sicht die allerschlechteste Lösung gewesen, weil die Unsicherheit ja erst recht groß geworden wäre. (Weißblitz) Ich will nur darauf hinweisen, es geht nicht um mich, sondern es geht um die Frage, dass es der Mehrheit des Deutschen Bundestages gelingt, ein formell verfassungsgemäßes Gesetz auf den Weg zu bringen. Und ich würde an der Stelle der Ampel da keine Risiken eingehen. Warum eigentlich? Nachdem Karlsruhe gerade gesagt hat, so geht es eigentlich nicht."