Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings nichts, wie Rednerinnen und Redner der Koalition im Bundestag betonten. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Die Opposition votierte dagegen. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Ebenso wie auch Umweltverbände warfen Rednerinnen und Redner von Union und Linkspartei der Koalition ein Aufweichen der Klimavorgaben vor.
FDP machte sich für Änderungen stark
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.
Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen – dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.
Klimaschutzgesetz nimmt Druck vom Verkehr
Ein Nachsteuern ist künftig nur noch vorgeschrieben, wenn die Emissionsziele insgesamt in zwei Jahren in Folge nicht erreicht werden. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich. Anders als bisher geht es auch nicht mehr um einen Rückblick, sondern um die Prognosen für das Erreichen der Klimaziele.
Deutschland insgesamt hatte für 2023 zwar sein Klimaziel unter anderem wegen der Wirtschaftsschwäche erreicht. Mit Blick auf kommende Jahre gilt dies aber keinesfalls als sicher. Bis 2030 muss die BRD laut Gesetz ihren Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden – dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.