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Video Impfpflicht für Pflegeberufe: Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition

Für Pflegepersonal und medizinische Berufe gilt ab Frühjahr eine Impfpflicht. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt - und damit das erste Vorhaben der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP nach der Regierungsübernahme. Beschäftigte in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeheimen müssen bis Mitte März einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Der Ministerpräsident von Thüringen, Bodo Ramelow, die Linke, berichtete von der Lage in seinem Bundesland. "Ich habe gerade mehrere Einrichtungen gehabt, die leider eine viel zu niedrige Impfquote hatten, was zu einer Übersterblichkeit geführt hat. In einer Einrichtung 28 Menschen, die verstorben sind. Und das, obwohl ausreichend Impfstoff zur Verfügung gestanden hätte. Und auch die mobilen Impfteams in der Lage gewesen wären, sofort das abzudecken, was in den letzten Wochen und Monaten hätte abgedeckt werden können." Der Erste Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher von der SPD appellierte an das Veranwortungsgefühl Ungeimpfter. "Es gibt ja jetzt schon jetzt sehr viele Pflegekräfte, die geimpft sind, die das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den zu Pflegenden haben. Und insofern ist es jetzt ein Schritt für diejenigen, die sich. noch nicht haben impfen lassen, die aber aus Verantwortung gegenüber den betreuten Personen diese Impfung jetzt durchführen sollen." Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes von der CDU mahnte zur Eile. "Ich glaube, wir müssen uns jetzt sehr eng getaktet als MPs mit dem neuen Bundeskanzler zusammensetzen. Wir haben zu lange gewartet bis wir als MPK mit der Bundesregierung noch mal zusammengekommen sind. Dadurch haben wir wertvolle Zeit verloren. Das müssen wir jetzt aufholen." Um Impfungen voranzutreiben, sollen befristet auch Apotheker, Tier- oder Zahnärzte eingebunden werden. Das Gesetz gibt den Ländern zudem mehr Spielraum für Einschränkungen im öffentlichen Leben: So können - bei kritischer Lage - auch die Schließungen von Clubs, Bars und Restaurants angeordnet werden. Größere Versammlungen können verboten, Zuschauer etwa beim Fußball ausgeschlossen werden. Die Impfpflicht für bestimmte Berufe ist umstritten, unter anderem weil befürchtet wird, dass Impfunwillige aus Pflegeberufen ausscheiden oder das Interesse an diesen Berufen insgesamt abnehmen könnte.
Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen müssen bis Mitte März einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen.

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