Stammzellforschung Gesetzeslage in der EU

Ob und wie in der EU mit embryonalen Stammzellen geforscht werden darf, entscheiden allein die Mitgliedstaaten. Daher gibt es sehr unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern.

In Großbritannien, Belgien und Schweden reichen die Rechte zur Stammzellenforschung am weitesten. Die Länder erlauben therapeutisches Klonen. Wissenschaftler dürfen dort Embryonen rein zu Forschungszwecken herstellen.

In sechs EU-Ländern dürfen Stammzellen aus Embryonen gewonnen werden, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind. Die Embryonen werden dabei zerstört. Dieses Verfahren erlauben die Niederlande, Dänemark, Finnland, Spanien, Griechenland und Frankreich.

In Estland, Ungarn, Lettland und Slowenien gibt es bisher keine speziellen Gesetze zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Diese vier EU-Länder lassen aber einzelne Forschungsprojekte mit überzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungsverfahren zu.

Deutschland und Italien haben Regelungen getroffen, die Stammzellenforschung nur sehr begrenzt erlaubt. So darf nur an speziellen, importierten Stammzellen geforscht werden. Im Fall von Deutschland müssen diese Stammzellen vor Januar 2002 gewonnen worden sein.

In Österreich, Litauen und Polen verbieten Gesetze die Forschung mit embryonalen Stammzellen.

Die EU-Kommission hat die Informationen am 15. Mai 2005 veröffentlicht.

DPA

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