USA Taylor Swift und Co. wollen ihre Privatjets per Gesetz verstecken – Student verfolgt sie trotzdem

Dassault Aviation Falcon 7X Privatjet
Ein Privatjet der Marke Dassault Aviation Falcon 7X – Taylor Swift fliegt mit mit diesem Modell gerne durch die Welt.
© Panthermedia / Imago Images
Promis und Superreiche sind auf Jack Sweeney nicht gut zu sprechen. Seit Jahren trackt der Student, wie viel die Gutbetuchten mit ihren Privatjets wirklich unterwegs sind. Ein Gesetz, extra verabschiedet, sollte das unterbinden. Aber Sweeney denkt nicht ans Aufhören.

Elon Musk hat ihm bereits Geld geboten. Dann folgten Drohungen. Auch Taylor Swift hatte irgendwann die Nase voll und hetzte ihre Anwälte auf ihn. Jack Sweeney, Betreiber der Jet-Tracking-Plattform "Ground Control", ist ein vielgehasster Mann. Dabei tut er nichts Illegales: Sweeney lässt anhand öffentlicher Daten automatisiert auswerten, wer mit seinem Privatjet wohin unterwegs ist und was dabei an Treibstoff verblasen wird. Für Menschen wie Taylor Swift oder Elon Musk, aber auch Kim Kardashian, Kylie Jenner, Jeff Bezos oder Bill Gates ist das sehr unangenehm – denn in Windeseile wird klar, wie groß der Fußabdruck der oberen Zehntausend wirklich ist. Außerdem, und das ist sogar sehr gut nachvollziehbar, sehen die Betroffenen im Livetracking ihrer Flüge ein Sicherheitsrisiko. Wer will schon, dass alle Welt weiß, wo man ist und hin will? Seine Absichten hat Sweeney vor etwa einem Jahr dem stern in einem Interview dargelegt.

Neues Gesetz macht Verfolgung von Privatjets schwerer

Doch nun kommt Gegenwind von ganz oben: Über öffentliche Klagen und Druck hat Megastar Taylor Swift erreicht, dass die USA die Gesetzgebung ändern. Nunmehr ist es möglich, Registrierungsdaten von Privatjets zu anonymisieren, was es sehr viel schwieriger machen dürfte, die Charter aufzufinden. Die neue Datenschutzvorgabe wurde von US-Präsident Joe Biden bereits unterzeichnet. 

Vorbei der Spuk also, vorbei das kuriose Vergnügen, dem Jetset in Echtzeit am Bildschirm zu folgen? Nein, nicht ganz, wie es scheint. Denn Jack Sweeney gibt sich trotzdem siegessicher. Bereits Mitte Mai schrieb der Flugbeobachter auf X: "Dies hindert uns nicht daran, Jets zu verfolgen. Wir können immer noch anhand von Kontexthinweisen herausfinden, wer wer ist." Die Langversion seiner Erklärung folgte nun via Threads, Sweeney schreibt: "Diese mit dem Gesetzentwurf eingeführten Maßnahmen werden in den Medien weithin als das A und O für die Verfolgung von Prominentenflügen missverstanden. Ich wollte zumindest versuchen, alle Aspekte zu erklären, mehr als Reporter, die die Technologie und die Vorbehalte nicht vollständig verstehen. Aber es wimmelt nur so von Fachjargon."

Stimmt. Die drei Seiten, die Sweeney zur Schilderung der Situation veröffentlicht hat, sind kompliziert. Im Kern geht er davon aus, dass die Flieger, unabhängig von ihrer Kennung, die künftig geändert werden darf, weiterhin ihre GPS-Position über den "Automatic Dependent Surveillance-Broadcast" (ADS-B) senden werden müssen. Das ist ein System der Flugsicherung zur Anzeige der Flugbewegungen. Wenn also ein Flieger an Position A plötzlich eine neue Kennung bekommt, steht er nach der Änderung sehr wahrscheinlich immer noch dort. Die Änderung wäre also insofern unsinnig, als dass schnell klar wäre, welcher Flieger das vorher gewesen ist.

Jack Sweeney gibt nicht auf

Sweeney schreibt, dass man die Flieger weiterhin verfolgen könne, solange der Zugriff auf das ADS-B nicht beschränk werde – was er für gefährlich hielte. Tatsächlich sei im ersten Entwurf der Gesetzesänderung eine Verschlüsselung des Systems vorgesehen gewesen, vor Inkrafttreten aber noch gestrichen worden.

Jack Sweeney fügt hinzu: "Nur weil ein Eigentümer seine Daten vor dem FAA-Register verbergen kann und es damit 'privat' macht, ist es nicht illegal, diese Jets zu verfolgen. Mir wurde mitgeteilt, dass es keine Gesetze gibt, die es verbieten, öffentliche Informationen zu nutzen, um Rückschlüsse auf den Eigentümer zu ziehen."

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