Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden
Die Europäische Union darf die Zulassung von Unkrautvernichtern oder anderen Pflanzenschutzmitteln nicht automatisch befristet verlängern. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch auf Klagen von Umweltschützern aus verschiedenen Ländern hin, darunter Deutschland. Entscheidungen der EU-Kommission, mit denen eine interne Überprüfung solcher vorübergehender Verlängerungen abgelehnt wurde, sind demnach nichtig. (Az. T-412/22 u.a.)