Pflanzenschutzmittel

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Biene an einer Kirschblüte

Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden

Die Europäische Union darf die Zulassung von Unkrautvernichtern oder anderen Pflanzenschutzmitteln nicht automatisch befristet verlängern. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch auf Klagen von Umweltschützern aus verschiedenen Ländern hin, darunter Deutschland. Entscheidungen der EU-Kommission, mit denen eine interne Überprüfung solcher vorübergehender Verlängerungen abgelehnt wurde, sind demnach nichtig. (Az. T-412/22 u.a.)
Glyphosat

Pflanzenschutzmittel Die Glyphosat-Entscheidung der EU bringt die Ampel in Not

Die Mitgliedsstaaten der EU konnten sich auch im zweiten Versuch nicht einigen, ob Landwirte das hoch umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat einsetzen dürfen. Nun entscheidet die Europäische Kommission – ihr wahrscheinliches Ja bringt die Ampel in Not.