Pflanzenschutzmittel

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Glyphosathaltiges Mittel Roundup im US-Handel

Glyphosat-Klagen gegen Monsanto: US-Gericht billigt Milliarden-Vergleich

Ein US-Gericht hat einen Sammelvergleich gebilligt, mit dem die  Bayer-Tochter Monsanto Klagen um das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat beilegen will. Bayer begrüßte die vorläufige Genehmigung durch das Gericht im US-Bundesstaat Missouri am Mittwoch. "Das ist der erste wichtige Schritt für die Umsetzung des Sammelvergleichs", erklärte das Unternehmen in Leverkusen.
Glyphosathaltiges Mittel Roundup im US-Handel

Monsanto schließt Milliarden-Vergleich zu Glyphosat-Klagen

Die Bayer-Tochter Monsanto hat in den USA einen Vergleich zur Beilegung der Klagen um das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat geschlossen. Im Rahmen des Sammelvergleichs würde Monsanto – nach Genehmigung durch ein US-Gericht – über bis zu 21 Jahre insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar (6,13 Milliarden Euro) auszahlen, teilte Bayer am Dienstag mit. Dafür sollten "sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden", hieß es in der Erklärung weiter.
Der Supreme Court in Washington

Supreme Court lässt Berufung von Bayer gegen Roundup-Krebs-Urteil zu

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufungsklage des deutschen Chemie-Riesen Bayer gegen ein Urteil gegen sein umstrittenes Pflanzenschutzmittel Roundup zugelassen. Wie der Supreme Court in Washington am Freitag mitteilte, will er sich mit der Verurteilung von Bayer zu einer Strafzahlung in Höhe von 1,25 Millionen Dollar (1,08 Millionen Euro) an einen Mann im Bundesstaat Missouri befassen, der seine Blutkrebserkrankung auf seine Verwendung von Roundup zurückgeführt hatte.
Biene an einer Kirschblüte

Zulassung von Unkrautvernichtern darf nicht automatisch befristet verlängert werden

Die Europäische Union darf die Zulassung von Unkrautvernichtern oder anderen Pflanzenschutzmitteln nicht automatisch befristet verlängern. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch auf Klagen von Umweltschützern aus verschiedenen Ländern hin, darunter Deutschland. Entscheidungen der EU-Kommission, mit denen eine interne Überprüfung solcher vorübergehender Verlängerungen abgelehnt wurde, sind demnach nichtig. (Az. T-412/22 u.a.)