Die Witwe des verstorbenen Altkanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, ist nach "Spiegel"-Informationen die alleinige Erbin des im Juni verstorbenen CDU-Politikers. Dies gehe aus dem Erbschein hervor, den das Nachlassgericht in Ludwigshafen am Rhein am 10. August ausgestellt habe, berichtet das Nachrichtenmagazin. Bislang war die Frage der Erbschaftsregelung öffentlich nicht bekannt.
Das Verhältnis zwischen Kohls zweiter Ehefrau und seinen Söhnen aus erster Ehe, Walter und Peter, gilt als zerrüttet. Walter Kohl hatte vor einigen Wochen in einer Talkshow gesagt, es habe noch zu Lebzeiten Kohls eine "juristische Klärung" der Erbfrage innerhalb der Familie gegeben. Dabei ließ er allerdings offen, an wen das Erbe geht.
Pflichtteil für die Söhne
Mit der Alleinerben-Regelung haben die Söhne Anspruch auf einen Pflichtteil. Zum Nachlass Kohls zählen auch Akten, auf die das Bundesarchiv Anspruch erhebt.
Helmut Kohl war am 16. Juni im Alter von 87 Jahren gestorben. Walter Kohl hatte nach eigenen Angaben aus dem Radio vom Tod des Vaters erfahren. Vater und Sohn sollen vorher jahrelang keinen Kontakt gehabt haben.
