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Vertragsverletzung Umstrittene Justizreform: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Polen ein

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen findet in Richtung Polen deutliche Worte
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen findet in Richtung Polen deutliche Worte
© Geert Vanden Wijngaaert / AFP
Im Justizstreit mit Polen verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen: Sie leitete am Mittwoch ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau ein.

Aus Sicht der EU-Kommission ist das polnische Verfassungsgericht mit umstrittenen Urteilen zum Status von EU-Recht einen Schritt zu weit gegangen. Nun geht die EU-Kommission rechtlich gegen das Land vor. Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen Warschau enden könnte.

Laut EU-Kommission verstoßen die Urteile des Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Brüsseler Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.

Polen: Teile des EU-Rechts nicht mit Verfassung vereinbar

Hintergrund der Entscheidung ist unter anderem ein Urteil des Verfassungsgerichts von Anfang Oktober, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage. Bereits im Juli hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.

Schon einen Tag nach dem Oktober-Urteil machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unmissverständlich die Position ihrer Behörde deutlich: "Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben." Die EU-Kommission werde "von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen, Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen".

Jedoch möchte die nationalkonservative Regierung in Warschau eben diesen grundsätzlichen Vorrang des EU-Rechts nicht anerkennen. Die polnische Regierungspartei PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Mehrere Reformen wurden gekippt.

Bei dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober hatte Regierungschef Mateusz Morawiecki das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH aus dem Frühjahr zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.

les DPA

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