Prüfung für Catherine Ashton EU-Außenministerin muss zum Eignungstest

Nur nichts überstürzen: Eigentlich soll die designierte "EU-Außenministerin" Catherine Ashton schon nächste Woche ihr Amt antreten. Doch das Europaparlament spielt nicht mit. Die Abgeordneten wollen sie erstmal ausführlich testen - und das sei erst im nächsten Jahr möglich.

Um den Amtsantritt der ersten "EU-Außenministerin" gibt es offenbar Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Staaten und dem Europaparlament. Nach Auskunft von Fraktionssprechern vom Montag besteht das Parlament darauf, die Britin Catherine Ashton zunächst auf ihre Eignung für das neue Amt zu testen.

Die Labour-Abgeordnete werde nicht nur "Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik" sein (so die offizielle Bezeichnung), sondern zugleich auch stellvertretende Präsidentin der EU-Kommission, sagte ein Sprecher. Daher müsse sie "wie alle Kommissare" dem zuständigen Ausschuss ihre Kompetenzen nachweisen.

Dazu müssen die Kandidaten den Ausschüssen schriftlich ihre Ziele erläutern und in einer Anhörung Rede und Antwort stehen. Die Ausschüsse geben dann eine Stellungnahme zu jedem Kandidaten ab. Anschließend muss das Plenum des Parlaments die gesamte Kommission mit einem Votum bestätigen. Im Falle Ashton ist der Ausschuss für Außenpolitik für die Prüfung zuständig. Nach bisheriger Planung sollen die Anhörungen am 11. Januar beginnen, das Votum zur Kommission soll Ende Januar erfolgen. Der Amtsantritt der neuen Kommission ist am 1. Februar geplant.

"Wir werden Ashton genau prüfen"

Der Ministerrat besteht Dipomaten zufolge jedoch darauf, dass Ashton - und der neue ständige EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy ihre Ämter bereits am 1. Dezember antreten. An diesem Tag tritt der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft, der die beiden neuen Funktionen vorsieht. Ab 1. Januar, nach Ende des amtierenden schwedischen Ratsvorsitzes, sollen Rompuy und Ashton den Vorsitz der Gipfel beziehungsweise Außenministerräte leiten.

Einem Sprecher des Europaparlaments zufolge stellt sich jedoch die Frage, ob die beiden Ämter Ashtons - EU-Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und Vize-Präsidentin der Kommission -, rechtlich zu trennen sind. Dies müssten nun die juristischen Dienste von Ministerrat und EU-Parlament prüfen. Im Parlament bestehe jedenfalls fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass Ashton erst nach Anhörung und Zustimmung der EU-Volksvertretung ihren Posten als Kommissionsmitglied antreten könne.

Mehrere Parlamentarier kündigten eine eingehende Prüfung an. "Wir werden Ashton genau und vorbehaltlos prüfen", sagte der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ). Schließlich müsse die neue Außenministerin in der Lage sein, den geplanten Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit mehreren tausend Beamten aufzubauen. Dieses Amt stelle "gewaltige Anforderungen" an die bisherige EU-Handelskommissarin.

Test-Ergebnis steht eigentlich schon fest

Auch der Chef der sozialistischen Fraktion, Martin Schulz (SPD), besteht nach Angaben eines Sprechers darauf, dass Ashton sich wie die anderen Kandidaten der Prüfung durch das Parlament unterzieht. Damit, dass Ashton bei der Prüfung durchfallen könnte, rechnet jedoch kaum jemand. Schließlich habe die Britin vor ihrem Antritt als EU-Handelskommissarin den Test "sehr souverän gemeistert", sagte ein Sprecher der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP).

Umstritten ist zwischen Parlament und Rat außerdem, wo der Auswärtige Dienst der EU angesiedelt werden soll. Die Europaabgeordenten forderten bereits im Oktober ein Kontrollrecht des Straßburger Parlaments über die Behörde. Dazu müsse der EAD bei der EU-Kommission angesiedelt sein, forderte der Berichterstatter Elmar Brok (CDU). Nur so könne verhindert werden, dass die neue Behörde ein "unkontrolliertes Eigenleben" führe.

Der Haushalt der Kommission unterliegt der Kontrolle des Europaparlaments, das die Ausgaben auch bewilligen muss. Mehrere EU-Staaten, vor allem die größeren Länder in der Union, wollen dem EAD hingegen einen verwaltungstechnisch unabhängigen Status geben. Dies lehnt die Mehrheit der Europaabgeordneten ab.

AFP
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