Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD Einschnitte für Pendler, Kleinsparer sowie Familien mit älteren Kindern beschlossen. Das Steueränderungsgesetz 2007 sieht zudem die Reichensteuer für Spitzenverdiener vor. Geplant sind ferner Einschnitte bei der Absetzbarkeit privater Arbeitszimmer. Konkret hat das Parlament Folgendes beschlossen:
Pendlerpauschale
Künftig sollen Pendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das "Werkstorprinzip" eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Erhoffte Mehreinnahmen: bis zu 2,5 Milliarden Euro. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums sind die meisten Arbeitnehmer nicht von der Einschränkung betroffen. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro sei jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer weiter abgedeckt. Betroffen seien nur Fernpendler.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. So wäre etwa eine Spareinlage von 30 000 Euro bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent pro Jahr an der Grenze zur Steuerzahlung, bei höheren Zinsen sinkt die Grenze. Für den Staat werden davon Mehreinnahmen von jährlich 750 Millionen Euro erwartet.
Arbeitszimmer
Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt werden, "wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet". So können etwa Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen. Das soll bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr mehr Steuereinnahmen bringen.
Reichensteuer
Für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 000 Euro (Verheiratete 500 000) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 aber alle Gewinneinkünfte - sowohl von Selbstständigen als auch Freiberuflern - ausgenommen. 2007 dürften laut Union knapp 20 000 Bürger betroffen sein. Auch das Aufkommen sinkt, die Rede ist von 127 Millionen bis 250 Millionen Euro. 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden. Dann werden jährlich 1,3 Milliarden Euro erwartet.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
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Kindergeld
Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Geplant ist eine Übergangsregelung: Für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an wird nur noch 25 Jahre lang gezahlt, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag. Dies soll jährlich 534 Millionen Euro bringen.
Bergmannsprämie
Die 50 Jahre alte und laut Finanzministerium "seit langem arbeitsmarktpolitisch überholte" Bergmannsprämie soll 2007 gesenkt und Anfang 2008 ganz abgeschafft werden. Die daraus erhofften Mehreinnahmen belaufen sich auf 25 Millionen Euro.