Bagatellvergehen von Angestellten SPD plant Kündigungsverbot

Die SPD will einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitnehmer besser vor sofortigen Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen. Eine entsprechenden Gesetzentwurf werde ihre Partei im Januar in den Bundestag einbringen, sagte die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, der Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Montag.

Die SPD will einem Zeitungsbericht zufolge Arbeitnehmer besser vor sofortigen Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen. Eine entsprechenden Gesetzentwurf werde ihre Partei im Januar in den Bundestag einbringen, sagte die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, der Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Montag. Auch SPD-Vizeparteichef Olaf Scholz betonte in dem Blatt, die derzeitige Rechtslage sei nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor "Bagatellkündigungen" müsse verbessert werden. In den vergangenen Monaten hatten mehrere Fälle von Kündigungen nach kleinen Diebstählen, etwa von Pfandbons oder Brötchen, für Diskussionen gesorgt.

Arbeitgeber sollten durch den Vorstoß verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen von Angestellten zunächst eine Abmahnung auszusprechen, sagte Kramme. Erst im Wiederholungsfall dürfe dann eine Kündigung in Betracht kommmen. Die SPD will dem Bericht zufolge auch durchsetzen, dass allein der Verdacht eines Bagatelldelikts nicht mehr ausreicht, um Mitarbeitern zu kündigen. Es dürfe nicht sein, dass Arbeitgeber einen geringwertigen Diebstahl vor Gericht nur behaupten müsse, ergänzte Kramme. Kritisch zu dem SPD-Vorhaben äußerte sich der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte deren Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner der Zeitung. Eine missbräuchliche Kündigung sei auch heute schon ausgeschlossen.

AFP
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