Auch nach der Ablehnung des Eilantrags gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht bestünden die Zweifel an dem ab 1. April geltenden "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" weiter, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der "Berliner Zeitung". Das Gesetz sei zu unbestimmt und müsse weiter nachgebessert werden. Die FDP forderte erneut seine Rücknahme. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten am Mittwoch mehrere Anträge auf einen vorläufigen Stopp der umstrittenen Neuregelung abgelehnt. Damit können die Finanzämter zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit Konten und Depotnummern abfragen. Einblicke in den Kontostand und Geldbewegungen sind aber erst in einem zweiten Schritt möglich. Die Karlsruher Richter lehnten einstweilen nur eine Einstweilige Verfügung gegen das Gesetz ab, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Zweifel nicht ausgeräumt
"Meine verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Gesetz sind nicht ausgeräumt worden", sagte Schaar. Im WDR kritisierte der Datenschützer, dass in dem Gesetzestext die Behörden nicht aufgeführt seien, die über das Finanzamt Konten abfragen dürfen. Auch sei offen gelassen, zu welchem Zweck die Abfrage der Stammdaten der Kontoinhaber erfolgen könne. "Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Argumenten noch nachgeht", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Kontoinhaber sollten wachsam sein
Dass in die vor wenigen Tagen erlassenen Ausführungsbestimmungen einige Bedenken der Datenschützer aufgenommen worden seien, reiche nicht aus, sagte Schaar. Der Beschluss der Richter vom Mittwoch sei "kein Präjudiz für das Verfahren in der Hauptsache". Kontoinhabern riet Schaar zur Aufmerksamkeit. "Die Bürger sollten darauf achten, ob sie Benachrichtigungen erhalten, und sie sollten bei dem Finanzamt die Gründe nachfragen", empfahl er. Die Benachrichtigungen seien den Steuerbescheiden zu entnehmen. Gebe es Zweifel im Hinblick auf die Zulässigkeit der Abfrage, könne der Kunde vor einem Gericht klagen.
Auch die FDP kamen Bedenken gegen das Gesetz. Die Korrekturen, die die Bundesregierung vorgenommen habe, seien zu schwach, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Rainer Funke. "Das Gesetz muss zurückgenommen werden." Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Rainer Brüderle erklärte: "Politisch ist die Aufweichung des Bankgeheimnisses höchst problematisch." Die Datensammelwut nehme überhand.