Betreuungsgeld Steinbrück legt Veto ein

Die Pläne von Familienministerin von der Leyen, das Betreuungsgeld gesetzlich festzulegen, sorgen weiter für Streit in der Großen Koalition: Bundesfinanzminister Steinbrück hat sein Veto gegen das Vorhaben eingelegt. Von der Leyens Gesetzesenwurf kann so nicht mehr verabschiedet werden.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sein Veto gegen die Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingelegt, das umstrittene Betreuungsgeld bereits jetzt gesetzlich festzuschreiben. "Der vorgelegte Referentenentwurf entspricht nicht eins zu eins den Absprachen in der Koalition", sagte Steinbrücks Sprecher Torsten Albig der "Berliner Zeitung" (Freitag) nach einer Überprüfung des Entwurfs durch Experten des Finanzministeriums. Das Ministerium bestehe darauf, dass die fragliche Passage, in der das Betreuungsgeld für 2013 in Aussicht gestellt wird, wieder aus dem Gesetzestext entfernt werde.

Finanzministerium fürchtet Milliardenkosten

Besonders kritisch sieht das Finanzministerium den von der Familienministerin eingefügten und in der Koalition nicht abgesprochenen Satz, wonach die Einzelheiten des Betreuungsgeldes durch "ein Bundesgesetz zu regeln" seien. "Jede Bezugnahme auf den Bund widerspricht den Koalitionsvereinbarungen und muss entfernt werden", sagte Albig. Im Finanzministerium wird dem Bericht zufolge befürchtet, dass dieser Satz den Bund schon jetzt in die Pflicht nimmt, sich an den Milliardenkosten eines Betreuungsgeldes zu beteiligen. Das lehnt Steinbrück jedoch strikt ab. Von der Leyen war mit ihrem Gesetzentwurf der CSU entgegen gekommen, die ein Betreuungsgeld beharrlich fordert

Damit habe Ministerin von der Leyen keine Chance, ihren Gesetzentwurf in der kommenden Woche unverändert vom Bundeskabinett beschließen zu lassen, schreibt die Zeitung.

Auch der Thüringer SPD-Vorsitzende Christoph Matschie warnte davor, die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes für 2013 schon jetzt gesetzlich festzuschreiben. "Die ersten Erfahrungen mit dem Betreuungsgeld in Thüringen zeigen, dass Eltern ihre Kinder im Kindergarten abmelden", sagte Matschie. Dabei sei zu befürchten, dass vor allem Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen betroffen seien. Dies könne nicht Ziel der Reform sein.

Thüringen machte negative Erfahrungen

Im CDU-regierten Thüringen war im Juli 2006 ein Betreuungsgeld eingeführt worden. Es wird für Kinder im zweiten Lebensjahr gezahlt und beträgt je nach Kinderzahl 150 bis 300 Euro. Wenn Eltern ihr zweijähriges Kind in eine Tagesstätte geben, müssen sie je nach Betreuungszeit bis zu 150 Euro des Geldes zusätzlich zu den Gebühren an die Einrichtungen zahlen. "Wir hatten von Beginn an die Befürchtung, dass dadurch Kinder vom Kindergarten abgemeldet werden", sagte Matschie. Dies habe sich in einer aktuellen Erhebung des Statistischen Landesamtes bestätigt, in der ein Minus von knapp sieben Prozent in der Altersgruppe festgestellt worden sei.

DPA
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