Nach tagelangem Ringen haben die Ampelkoalition und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen in Berlin. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.
Die Beschlussvorlage wurde inzwischen dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat übermittelt. Darin sind unter anderem schärfere Sanktionsmöglichkeiten gegen Leistungsbezieher und ein geringeres sogenanntes Schonvermögen vorgesehen, wie "Spiegel" und "Bild" berichten. Dieses soll 40.000 Euro betragen und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Die geplante Karenzzeit von zwei Jahren, in denen die Kosten der Wohnung ohne weitere Überprüfung übernommen werden, wird auf ein Jahr verkürzt. Auf die sogenannte Vertrauenszeit von sechs Monaten, in denen auf Sanktionen aufgrund mangelnder Mitwirkung verzichtet werden sollte, entfällt ganz.
Union setzt sich bei Sanktionen im Bürgergeld durch
Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben, wie von mehreren Seiten verlautete.
Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch "noch attraktivere Hinzuverdienstregeln" sollten dabei in den Blick genommen werden. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient.
Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen dann die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.