Der Streit über die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe hat die Gräben in der Koalition erneut aufgerissen. Im Bundestag gerieten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und die Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU) und Daniela Raab (CSU), in der Frage aneinander, ob bestehende Unterschiede in der rechtlichen Behandlung beseitigt werden sollen oder nicht.
Die Unionsvertreter stellten klar, dass es eine weitere Angleichung mit der CDU/CSU nicht geben werde. Sie beriefen sich dazu auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts und die Privilegierung der Ehe im Grundgesetz. Zypries hingegen erklärte, bei der Union gebe es sehr wohl Gesprächsbereitschaft über die Beseitigung von Ungleichheiten im Steuer- und Beamtenrecht.
Kinder auf das Leben vorbereiten
Die bestehende Benachteiligung des Überlebenden in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Tod seines Partners nannte die SPD-Ministerin ein "besonders Ärgernis". Zum Thema Adoptionsrecht, bei dem die Union jegliches Entgegenkommen ausschloss, gab Zypries nach eigenen Angaben eine Forschung in Auftrag, die "die Situation in Regenbogenfamilien" aufzeigen solle. Sie hoffe auf eine "rational begründete Debatte" auf dieser Basis. Sie räumte ein, dass die von Bundespräsident Horst Köhler vertretene Auffassung, wonach die Vorbereitung von Kindern auf das Leben auch in Homo-Ehen erfolgen könne, nicht von allen geteilt werde.
Spielräume nicht ausreizen
Eine vermittelnde Rolle in der Kontroverse nahm der schleswig-holsteinische Abgeordnete Otto Bernhard (CDU) ein. Er räumte im Gegensatz zu seinen Vorrednern von der Union ein, dass das Bundesverfassungsgericht in der Tat Spielräume offen gelassen habe. Es sei aber sein Empfinden, dass der Bundestag in der öffentlichen Meinung in seiner Rechtssetzung zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bereits zu weit gegangen sei. Es sei daher der politische Wille der Union, die vorhandenen juristischen Spielräume zur Gleichstellung nicht weiter auszuschöpfen.
Ursache für den Streit waren zwei Anträge und ein Gesetzentwurf der Opposition. Dazu verlangte die FDP eine Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Linke forderte die Einschränkung von Privilegien der Ehe. Die Grünen verlangten in einem Gesetzentwurf, der einschließlich der Dokumentation von Karlsruher Urteilen 40 Seiten umfasste, die vollständige Gleichbehandlung in allen Bereichen. Die Papiere wurden nach erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen.