Damit bestätigte das Karlsruher Gericht die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler. Er hatte am 21. Juli nach der von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gezielt verlorenen Vertrauensfrage den Bundestag aufgelöst und eine Neuwahl angesetzt.
Bundesverfassungsgericht gibt Urteil bekannt
Gut zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung hat das höchste deutsche Gericht sein Urteil über die Organklagen der Bundestagsabgeordneten Werner Schulz von den Grünen und Jelena Hoffmann von der SPD verkündet.
Die Kläger warfen Schröder Flucht aus der Verantwortung vor. Er genieße nach wie vor die Unterstützung der Regierungskoalition. "Das gefühlte Misstrauen, der pauschale Argwohn sollte nicht Grundlage der Bundestagsauflösung sein", sagte der Kläger Schulz in der Verhandlung.
Staatsrechtler beurteilen das Vorgehen des Kanzlers kontrovers
Während der frühere Verfassungsrichter Ernst-Gottfried Mahrenholz Schröders Vertrauensfrage für zulässig erachtete, äußerten sein Ex-Kollege Dieter Grimm und der einstige Gerichtspräsident Ernst Benda gravierende Bedenken.
In Berlin entscheidet heute der Bundeswahlausschuss über die Beschwerden von acht Parteien wegen der Nichtzulassung in einigen Bundesländern. Die Landeswahlleiter hatten am 19. August die Landeslisten mehrerer Parteien von der Teilnahme an der Bundestagswahl ausgeschlossen.
Hauptgrund waren formale Mängel wie die nicht ausreichende Zahl von Unterstützerunterschriften. Neben sieben Kleinstparteien betraf der Ausschluss auch die rechtsextremistische NPD in Baden-Württemberg.