Die rechtsradikale NPD darf am Samstag am WM-Spielort Gelsenkirchen demonstrieren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab nach Angaben einer Sprecherin am Freitag einem Eilantrag der Partei gegen das vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht verfügte Demonstrationsverbot statt. Die Gründe für die Eilentscheidung würden erst in der kommenden Woche nachgereicht, sagte die Sprecherin weiter.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte den Aufmarsch mit der Begründung untersagt, von der Demonstration gehe eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit" aus. Die Fußball-Weltmeisterschaft sei ein Ereignis von globaler Bedeutung, erklärte das OVG mit. Es sei zudem eine der zentralen Garantien der Bundesregierung, für eine sichere WM Sorge zu tragen.
Mit seiner Entscheidung hatte das OVG ein vom Gelsenkirchener Polizeipräsidenten Rüdiger von Schoenfeldt erlassenes Verbot bestätigt, das zwischenzeitlich von einem Verwaltungsgericht aufgehoben worden war. Schoenfeldt hatte den Aufmarsch der NPD verboten, damit die Rechtsradikalen die Fußball-Weltmeisterschaft nicht als Forum zum Verbreiten rassistischer Propaganda missbrauchen können. Er sehe den geplanten Aufmarsch in direktem Zusammenhang "mit der bundesweiten Kampagne der NPD zur WM 2006, mit der sie dunkelhäutige Spieler verunglimpft", hatte Schoenfeldt erklärt.