Nachdem Nachbarländer wie Dänemark wieder aufgemacht haben, hatten sich in der vergangenen Woche auch in Deutschland die Rufe nach Öffnungen gemehrt. Nun gibt es dafür erste konkrete Pläne, wie aus einer Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Runde am Mittwoch hervorgeht. Das Papier wird jedoch oft noch überarbeitet, bis es zum endgültigen Beschluss kommt.
"Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen", heißt es in dem Papier, was aus dem Kanzleramt an die Länder geschickt wurde. Es sollten so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden. Neben dem "Spiegel" hatte unter anderem auch die "Bild-Zeitung" über die Vorlage berichtet.
Corona-Lockerungen bei privaten Treffen und 2G-Regel
Bund und Länder planen demnach einen "Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung". Dabei sollten die Länder angesichts unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Impfquoten eigenverantwortlich über die Öffnungsschritte entscheiden:
- In einem ersten Schritt sollten "private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmenden möglich" werden. Es sollen künftig mehr als zehn Personen, die geimpft oder genesen sind, zusammenkommen können. Kinder bis 14 Jahre sollen weiterhin ausgenommen werden. Die Einschränkungen des Zugangs zum Einzelhandel sollen ebenfalls gestrichen werden.
- Ab dem 4. März soll für die Gastronomie wieder die 3G-Regelung gelten und somit auch Getesteten der Zugang ermöglicht werden. Für Clubs soll die 2G-Plus-Regel angewandt werden, ebenso bei überregionalen Großveranstaltungen.
- Ab dem 20. März könnten dann "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" fallen, das würde auch die verpflichtende Homeoffice-Regelung betreffen. Danach soll es nur noch niedrigschwellige Maßnahmen geben, dazu gehört etwa die Maskenpflicht in der Bahn, im Bus oder in Innenräumen.
Regierung behält sich vor, "wenn nötig" nachzuschärfen
"Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen", heißt es laut der Beschlussvorlage. Zudem wird in dem Entwurf erneut auf die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht hingewiesen.
Auch die Einschätzung des Expertenrats der Bundesregierung spielt in dem Papier eine große Rolle. Der Expertenrat sieht eine neue Phase der Pandemie eingeläutet, die weiterhin "ein hohes Maß an Aufmerksamkeit" erfordere. Das Gremium warnte vor "Unsicherheiten aufgrund einer nach wie vor weitaus zu großen Immunitätslücke in der Bevölkerung". Die Experten weisen darauf hin, dass sich die Lage im Herbst wieder verschlechtern könnte, da mit einem anderen Infektionsgeschehen und neuen Virusvarianten gerechnet wird.

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!