Der Fall Robert Hagen Deutschlandflagge im Klo kostet 200 Euro

Die "Deutschtümelei" während der Fußball-Europameisterschaft ging Robert Hagen auf die Nerven, und so wollte der frühere Juso-Chef aus Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen setzen: Er spülte die Fahne mehr oder weniger öffenlich das Klo runter. Die Empörung war groß, die Justiz fand den "Fahnenfrevel" allerdings hab so wild.

Wegen Geringfügigkeit hat das Amtsgericht Rostock das Verfahren wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Jungsozialisten eingestellt. Der frühere Juso-Landesvorsitzende Mecklenburg-Vorpommerns, Robert Hagen, hatte auf seiner Seite im Internet-Netzwerk StudiVZ das Bild mit einer Deutschlandfahne im Klo veröffentlicht - für die "Bild"-Zeitung ein Fall von "Fahnenfrevel". Hagen muss nun 200 Euro an eine Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern zahlen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Zeichen gegen "Deutschtümelei"

Hagen hatte im Prozess deutlich gemacht, dass er das Bild nicht selbst aufgenommen und die Fahne nicht in die Toilette geworfen hatte. Er habe während der Europameisterschaft 2008 ein Zeichen gegen "Deutschtümelei" setzen wollen. Mit seinem Ja zur Einstellung wolle er nun einen Schlussstrich ziehen, um die nötige Ruhe für sein Studium zu finden.

Als damals Empörung gegen das im Internet frei verfügbare Bild auf seiner Webseite laut geworden war, hatte er es entfernt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Marc Reinhardt hatte im Juni 2008 erklärt, Hagen verabschiede sich mit dieser Aktion aus den Reihen der Demokraten. Es folgten zudem zwei Anzeigen gegen Hagen. Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend einen Strafbefehl in Höhe von 300 Euro verschickt.

DPA
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