Die Fluggesellschaft habe in den vergangenen Tagen alle Zugriffe auf Daten nachvollzogen, teilte Konzernsprecher Klaus Walther am Freitagabend in Frankfurt in einer Erklärung mit. Dabei habe sich ein Anfangsverdacht gegen einen Mitarbeiter konkretisiert, dem nun nachgegangen werde. »Lufthansa hat daraufhin die Ermittlungsbehörden gebeten, konkrete Ermittlungen in dem Fall aufzunehmen.« Einzelheiten zu den Vorwürfen oder der verdächtigen Person wurden nicht genannt. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatten die Lufthansa kritisiert, nachdem in der »Bild«-Zeitung Flugdaten von Abgeordneten veröffentlicht worden waren und bekannt wurde, dass einige von ihnen dienstlich gesammelte Bonusmeilen für Privatflüge genutzt hatten.
Walther fügte hinzu, jede Form des Datenmissbrauchs werde schärfste Konsequenzen nach sich ziehen. »Wir haben aber auch immer gesagt, dass kein Unternehmen und keine Behörde dieser Welt vor Missbrauch durch Einsatz krimineller Energie geschützt ist. «Vor einer Woche hatte die Lufthansa eingeräumt, dass bis zu 4.000 Mitarbeiter Zugriff auf die Flugdaten aller »Miles & More«-Teilnehmer haben. Diese Mitarbeiter könnten die Flugbewegungen der vergangenen drei Jahre und auch bereits gebuchte künftige Flüge der Teilnehmer einsehen. Das Datensystem sei aber »dicht«.
Thierse hatte der Fluglinie vorgeworfen, die in der »Bild«-Zeitung veröffentlichten Daten über angeblich privat genutzte Dienstmeilen von Abgeordneten stammten von der Lufthansa, die sich nicht gegen die Veröffentlichung wehre. Schröder hatte gesagt, das Unternehmen habe auch eine Verpflichtung, für Fairness zu sorgen. Er äußerte den Verdacht, die Berichterstattung der »Bild«-Zeitung sei politisch motiviert.
Bei den Grünen hielt der Unmut über die private Nutzung dienstlich erworbener Flugmeilen an. Verbraucherschutzministerin Renate Künast und die Bundestagsabgeordnete Christa Nickels kritisierten erneut den Privatflug des Fraktionsvorsitzenden Rezzo Schlauch nach Thailand. Es sei ein massiver Fehler von Schlauch gewesen, dienstlich angefallene Bonusmeilen für Privatflüge zu verwenden, sagte Nickels Reuters. Künast sagte am Donnerstagabend in der ARD, es gebe Regeln für Minister und für Abgeordnete. Bonusmeilen-Flüge seien für Dienstflüge zu verwenden. »Daran hat man sich zu halten.« Schlauch hatte vor einer Woche Privatflüge mit dienstlich erworbenen Bonusmeilen eingeräumt und das gesparte Geld auf ein Bundestagskonto eingezahlt.
Grauzonen bei den Vorschriften für Dienstreisen
Nickels kritisierte auch den Flug des Sohnes des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer, mit Bousmeilen seines Vaters. Die »Bild«-Zeitung hatte berichtet, Volmers Sohn sei im Februar von Berlin ins Ruhrgebiet geflogen. Volmer habe in einem Brief an die Zeitung, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, den Bundesvorstand der Grünen und Außenminister Joschka Fischer angekündigt, die Kosten des Fluges zurückzuzahlen. Er habe damals seinen minderjährigen Sohn zu einem dienstlichen Termin mitgenommen, weil er ihn nicht allein in Berlin zurücklassen wollte. Nickels sagte zu der Frage, ob dies mit dem Privatflug Schlauchs vergleichbar sei: »Das hätte er nicht machen dürfen, aber es ist doch etwas anderes, als wenn ich first-class nach Bangkok fliege.«
Volmer hatte in dem von der »Bild«-Zeitung zitierten Brief auch Stellung zu 19 Flügen seiner Ex-Frau Simone Volmer mit Bonusmeilen genommen. Für diese Flüge habe es »ausschließlich dienstliche Anlässe« gegeben, gibt die Zeitung den Staatsminister wider. Die Flüge seien in der Funktion als Schirmherrin für den Frauen- und Familiendienst des Auswärtigen Amtes und für den Diplomatenclub »Willkommen in Berlin« gebucht worden. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes bestätigte der Zeitung ein dienstliches Interesse an den Flügen von Frau Volmer. »Bild« schreibt, Volmer habe auf Bitten jedoch nicht die Flüge konkreten Terminen zugeordnet.
Nickels sagte dazu, die Bundestagsverwaltung solle klären, ob die Flüge ordnungsgemäß seien, wovon sie ausgehe. Sie warne jedoch vor einer Vorverurteilung. Es gebe bei den Vorschriften für Dienstreisen Grauzonen und es sei zu prüfen, welche Flüge dienstliche Gründe hatten und welche private.