Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck abgewiesen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Bundespräsident zulasten der NPD in den Bundestagswahlkampf eingreife, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die rechtsextreme Partei hatte Gauck wegen seiner Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf verklagt.
Gauck hatte vor rund 400 Schülern mit Blick auf die Proteste und die Gegendemonstrationen gesagt: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert." So lange die NPD nicht verboten sei, müsse man deren Ansichten allerdings ertragen. In Hellersdorf kommt es seit Wochen zu NPD-Protesten gegen die Bewohner eines Flüchtlingsheims sowie zu zahlenmäßig deutlich stärkeren Gegendemonstrationen. Über die Klage der NPD will das Verfassungsgericht später entscheiden.
Parallel hat das Landgericht Gera eine einstweilige Verfügung gegen die Thüringer NPD erlassen. Das meldet die Landtagsfraktion der Partei Die Linke. Die Rechtsextremen hatten demnach falsche Behauptungen gegen die Linken-Landtagsabgeorndete Katharina König aufgestellt.