Das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen soll doch noch in dieser Woche in den Bundestag. Darauf verständigte sich eine Spitzenrunde der Koalition, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.
Zuvor hatten die drei wohl mächtigsten Köpfe der Ampel eine Lösung für den festgefahrenen Heizungsstreit ihre Einmischung angekündigt. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärten am Dienstag, an den Verhandlungen über das sogenannte Gebäudeenergiegesetz teilzunehmen.
Heizungsgesetz: Ohne umfangreiche Änderungen, kein Beschluss
Mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ab 2024 soll möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Es müssen aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen kaputte Heizungen repariert werden.
Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch hoch umstritten.
Klar ist bereits, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Daher verstehe sie die Blockade-Haltung der FDP nicht, sagte Dröge. Normalerweise beginne diese parlamentarische Beratung nach der ersten Lesung im Bundestag. Die FDP habe aber klar erkennbare Signal von SPD und Grünen gewollt, wie die parlamentarischen Beratungen ausgehen könnten. Deshalb seien jetzt noch Schritte aufeinander zu nötig.
Die Zeit drängt – Sommerpause steht bevor
Zwei Sitzungswochen sind vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli noch geplant – das könnte so gerade für eine Verabschiedung ohne Fristverkürzung und Sondersitzung ausreichen. Für einen Beschluss im Bundesrat müssten dann aber Fristen verkürzt werden.
Die Koalitionspartner hatten sich versprochen, dass das Gesetz zumindest den Bundestag noch vor der Sommerpause passiert. Wenn dies nicht so käme, sehe sie eine "große Belastung für die Handlungsfähigkeit der Koalition", sagte Dröge. Zugleich betonte sie, für eine Verabschiedung sei weiterhin ausreichend Zeit.
FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, das Gesetz müsse "fundamental" geändert werden. Die FDP will, dass im Gesetz die Möglichkeit einer mit Wasserstoff betriebenen Gasheizung stärker hervorgehoben wird. Sie drängt dem Vernehmen nach zudem darauf, dass die Modernisierungsumlage bestehen bleibt, über die Kosten auf Mieter abgewälzt werden können – damit Vermieter investieren.

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Der Mieterschutz wiederum ist eine zentrale Forderung der SPD. Es könne nicht sein, dass die Kosten für eine neue Heizung über eine Umlage nahezu komplett von den Mietern getragen werden müssten, argumentiert sie.
Hier gibt es Geld vom Staat für die Haussanierung

Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Da der Gesetzgeber das BEG laufend erneuert sind weitere Abkürzungen hinzugekommen. Ab Januar 2024 hat das "BEG-PT" das BEG-EM ersetzt. PT steht für Prüftool und ist ein eher behördeninterner Hinweis auf das neu eingeführte digitale Prüfverfahren. Für Verbraucher interessanter ist das im Juli 2024 eingeführte "BEG-ZB", einer Förderung für Haushalte unterhalb von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommens.
Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.
Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro. Für alle, die sich bereits mit der energetischen Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt.
Habeck hatte Änderungen vorgeschlagen
Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mehrere Anpassungen an dem Gesetz vorgeschlagen. So könne die Pflicht zum Einbau einer klimaschonenden Heizung 2024 zunächst für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden könne man mehr Zeit einräumen. Schon jetzt werden mehr als 60 Prozent aller Neubauten primär mit Wärmepumpen, Solarthermie, Biogas und anderen Erneuerbaren Energien beheizt.
Nach Habecks Vorschlag könnten im Gesetz vorgesehene Übergangsfristen zudem besser mit dem Ausbau von Wärmenetzen wie Fernwärme synchronisiert werden. Schon jetzt ist vorgesehen, dass für den Heizungstausch mehr Zeit bleibt, wenn das Haus absehbar an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.