Hetzjagd in Mügeln Polizei ermittelt gegen eines der Opfer

Nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln ist jetzt auch einer der verfolgten Inder angezeigt worden. Der 41 Jahre alten Mann stehe unter dem Tatverdacht der Körperverletzung, teilte die Leipziger Staatsanwaltschaft mit.

Der Fall Mügeln hat eine neue Wendung erhalten. Bislang stand nur fest, dass in der Nacht zum 19. August ein Mob von etwa 50 Deutschen acht Inder während eines Festes in der sächsischen Stadt verfolgt und verprügelt hatte. 14 Menschen wurden damals verletzt. Es gab zwölf deutsche Tatverdächtige im Alter von 17 bis 35 Jahren aus Mügeln und Umgebung. Gegen sie wurde wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, der Volksverhetzung und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

Inder soll Besucher verletzt haben

Der Überfall hatte damals eine Welle der Empörung in ganz Deutschland hervorgerufen. Die Stadt Mügeln stand wochenlang als vermeintlich rechtsradikale Hochburg in den Schlagzeilen. So sollen während der Hetzjagd "Ausländer raus"- und "Deutschland den Deutschen"-Rufe gefallen sein. Doch jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Hinweise, wonach einer der verfolgten Inder im Vorfeld einige Besucher des Stadtfestes verletzt haben soll.

Nach der Anzeige eines 28 Jahre alten deutschen Festbesuchers wurden Ermittlungen gegen einen 41-jährigen indischen Festbesucher aufgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Der Mann stehe unter dem Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.

Für die Ermittler gilt es eine nach eigenen Angaben "verworrene Situation" zu klären. So soll der Hetzjagd eine Rangelei einzelner deutscher und indischer Besucher auf der Tanzfläche eines Festzelts voraus gegangen sei. Hierbei soll der tatverdächtige Inder dem 28-jährigen Deutschen mit einer abgeschlagenen Flasche Schnittverletzungen am Rücken zugefügt worden sein.

Der Inder wollte sich zu diesen Beschuldigungen nicht äußern. Bei der polizeilichen Vernehmung habe er laut der Ermittler von seinem Recht Gebrauch gemacht, keine Angabe zur Sache machen zu müssen.

DPA
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