Nach Weinfest Rechte verprügeln Afrikaner

Nach dem Weinfest haben sie den beiden Afrikanern aufgelauert, mit einer Weinflasche traktiert und auf sie eingetreten, als sie schon am Boden lagen. Erst jetzt gab die Polizei diesen Vorfall von vor einer Woche in Guntersblum bei Mainz bekannt. Mehrere der mutmaßlich rechten Schläger wurden festgenommen.

Nach der Hetzjagd auf acht Inder im ostdeutschen Mügeln ist nun auch ein schwerer ausländerfeindlicher Übergriff in Westdeutschland bekannt geworden: Ebenfalls am vergangenen Wochenende wurden auf einem Weinfest in Guntersblum bei Mainz zwei Afrikaner bedroht, geschlagen und teilweise schwer verletzt. Das teilte jetzt die rheinland-pfälzische Landesregierung mit.

"Täter waren bloß im Moment nicht greifbar"

Der Vorfall wurde aus ermittlungstaktischen Gründen erst am Freitag bekannt gegeben. Zwar seien die Namen der Täter bekannt gewesen. "Sie waren bloß im Moment nicht greifbar", sagte Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach in der ARD. "Und es war für uns ganz entscheidend, dass wir sie finden. Da hätte eine zu frühe Veröffentlichung sicher zu Problemen geführt."

Wie der Südwestrundfunk unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtete, lauerte eine Gruppe von Deutschen den beiden dunkelhäutigen Männer aus dem Sudan und Ägypten am frühen Sonntagmorgen abseits des Festgeländes auf, als diese auf dem Nachhauseweg waren. Dann seien die Angreifer auf die beiden Afrikaner losgegangen und hätten gedroht, sie "platt zu machen". Der Sudanese sei mit einer Weinflasche auf den Kopf geschlagen worden und zu Boden gegangen. Dort hätten die Angreifer auf ihn eingetreten. Sein Begleiter habe Schnitte an einer Hand erlitten.

"Nach derzeitiger Sachlage ist von einer rechtsmotivierten Straftat auszugehen", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von Ministerpräsident Kurt Beck und Innenminister Karl Peter Bruch (beide SPD), die die Gewalttat als menschenverachtend und feige verurteilten. Inzwischen seien mehrere Männer festgenommen worden. Die Haupttäter sollen am Samstag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Friedensgebet in Mügeln

Die in die Schlagzeilen geratene sächsische Kleinstadt Mügeln will an diesem Wochenende mit einem Friedensgebet ein Zeichen gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit setzen. Für Sonntag sind eine Podiumsdiskussion und ein Konzert vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Hetzjagd auf acht Inder ermittelte die Polizei unterdessen zwei weitere Tatverdächtige: Sie seien erkennungsdienstlich behandelt worden, aber auf freiem Fuß, sagte die Sprecherin der Polizeidirektion Westsachsen, Ilka Peter. Damit gibt es jetzt insgesamt vier Tatverdächtige, denn zuvor waren bereits ein 21 und ein 23 Jahre alter Mann ausfindig gemacht worden.

In der von Kurt Beck angestoßenen Debatte um ein neues NPD-Verbotsverfahren äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr zurückhaltend: "Ich bin da skeptisch", sagte sie nach der Kabinettsklausur in Meseberg. Die Kanzlerin verwies auf die "unliebsame Erfahrung" mit dem letzten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Vizekanzler Franz Müntefering sagte, er persönlich würde sich freuen, wenn man die NPD verbieten könne. Man müsse den Rechtsextremisten "die Möglichkeit nehmen, sich in Kolonne aufzustellen und zu marschieren". Er würde einen neuen Anlauf für ein Verbot aber nur empfehlen, wenn es «eine gewisse Sicherheit» für einen Erfolg gebe.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte indes, ein neues Verfahren stehe "nicht auf der Tagesordnung". SPD-Chef Kurt Beck hatte eine Initiative für einen neuen Anlauf zu einem NPD-Verbotsverfahren angekündigt. Der bisher letzte Versuch, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen, endete für Bundesregierung und Bundesrat mit einem Debakel: Im Bundesverfassungsgericht fand sich nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Verbotsverfahren zu eröffnen.

AP
Daniel Rademacher/AP

Mehr zum Thema