Die große Koalition will die Netto-Kreditaufnahme künftig mit einer verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldenbremse drastisch begrenzen. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (DPA) aus dem Koalitionsbeschluss zur Einführung einer neuen Regel zur Begrenzung der Staatsschulden hervor. In Zukunft soll gesamtstaatlich in normalen wirtschaftlichen Zeiten eine Verschuldung nur noch in Höhe "von maximal 0,5 Prozent des BIP (Bruttoinlandsprodukt) zulässig sein".
Bisher gilt für die deutschen Haushalte nur das sogenannte Euro-Stabilitätskriterium des Vertrags von Maastricht. Danach darf die Netto-Kreditaufnahme pro Jahr nicht höher als 3,0 Prozent des BIP sein. Die Koalition will angesichts der drohenden Überschuldung der Haushalte nun für Deutschland ein schärferes Defizitkriterium in der Verfassung verankern.
"Wir wollen vereinbaren, dass relativ schnell Regelungen kommen, die uns verbieten, weitere Schulden aufzunehmen", erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck im ZDF. Diese Schuldengrenze solle in der Föderalismuskommission festgelegt werden. "Wenn wieder eine bessere Situation eintritt beim Staat, muss wieder zurückgezahlt werden", sagte Struck. "Ich glaube, dass wir mit der Frage der Belastung der nachfolgenden Generation verantwortungsvoll umgegangen sind. (...) Die Schulden sind unvermeidlich."
Laut Schlusspapier der Koalitionsrunde soll die neue Schuldenregel noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Spätestens im Jahr 2015 soll sie in Kraft treten. Als Ziel für eine "konjunkturellen Normallage" werden nahezu ausgeglichene öffentliche Haushalte genannt. Zur Sicherung der staatlichen Handlungsfähigkeit in Notsituationen soll aber eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse beigefügt werden. Allerdings soll dazu ein Parlamentsbeschluss mit wenigstens absoluter Mehrheit notwendig sein. "Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung soll nur auf der Grundlage eines Parlamentsbeschlusses mit qualifizierter Mehrheit zulässig sein", heißt es in dem Papier.