Radikaler Ableger von Pegida Legida-Bewegung darf nicht durch Leipzig marschieren

Ein Gericht hat entschieden: Legida, der radikalere Ableger der Pegida-Bewegung, darf nicht durch Leipzig ziehen. Es gebe zu wenig Polizisten. Ein Marsch würde eine "unmittelbare Gefahr" darstellen.

Die islamfeindliche Legida-Bewegung darf nach einem Gerichtsbeschluss am Montag nicht durch Leipzig marschieren. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte einen Bescheid der Stadt, wonach Legida nur eine örtliche Kundgebung abhalten darf. Die Veranstalter waren gegen diesen Bescheid gerichtlich vorgegangen.

Die Richter begründeten ihren am Montag veröffentlichten Beschluss damit, dass die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei einen Aufzug der Legida nicht absichern könnten und ein Marsch über den Innenstadtring eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstelle. Gegen die Entscheidung kann Legida noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Legida ist der deutlich radikalere Leipziger Ableger der Dresdner Pegida-Bewegung. Bei der dritten Kundgebung am 31. Januar waren rund 1500 Teilnehmer gekommen und damit deutlich weniger als in den Wochen davor.

DPA
kis/DPA