Vorwurf Volksverhetzung Pegida-Chef Bachmann von Grünem wegen T-Shirt angezeigt

Wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift "Rapefugees Not Welcome" hat der sächsische Grünen-Landesvorsitzende Jürgen Kasek Pegida-Chef Lutz Bachmann angezeigt. Kaseks Meinung nach sei das T-Shirt volksverhetzend.

Lutz Bachmann droht möglicherweise neuer juristischer Ärger. Der sächsische Landevorsitzende der Grünen, Jürgen Kasek, hat den Pegida-Chef wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür sind Posts von Bachmann in den sozialen Netzwerken, auf denen er sich mit einem T-Shirt zeigt, dass die Aufschrift "Rapefugees not welcome" trägt. "Das ist keine Satire. Das ist Volksverhetzung", sagte Kasek, der Anwalt ist, zu "LVZ.de". Eine Anzeige wegen des Straftatbestands sei deshalb am Freitag per Fax an die Staatsanwaltschaft Dresden gegangen.

"Rapefugees" kombiniert das englische Wort für vergewaltigen (rape) mit der Bezeichnung Flüchtling (refugee) und soll offenbar auf die Übergriffe in der Silvesternacht von Köln und anderen Städten anspielen. Auf dem Shirt sind außerdem bewaffnete Männer zu sehen, die eine Frau verfolgen. Damit zeigte sich Bachmann auf Twitter und Facebook. Seiner Aussage zufolge soll es am Montag auf dem Jubiläum des Leipziger Pegida-Ablegers Legida erhältlich sein. Eine Kopie der Anzeige wolle Kasek daher auch dem Ordnungsamt Leipzig übermitteln.

"Geflüchtete pauschal als Vergewaltiger bezeichnet"

Der Vorwurf von Kasek ist dem Bericht zufolge, dass mit dem Shirt Geflüchtete pauschal als Vergewaltiger bezeichnet werden würden. "Wiederum wird deutlich, dass es Pegida nicht um die Opfer geht, sondern darum, die Opfer zu instrumentalisieren und pauschal gegen Geflüchtete zu hetzen", sagte Kasek. Auf Twitter kommentierte er die Anzeige mit den Worten: "Jeden Tag eine gute Tat. Heute Strafanzeige gegen Bachmann."

An dieser Stelle hat unsere Redaktion Inhalte von Twitter / X integriert.
Aufgrund Ihrer Datenschutz-Einstellungen wurden diese Inhalte nicht geladen, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Volksverhetzung nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches ist dann gegeben, wenn jemand den "öffentlichen Frieden" damit stört, dass er zum Beispiel eine bestimmte Bevölkerungsgruppe "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet". Ebenso durch die Verbreitung einer Schrift, die "zum Hass" gegen einzelne Gruppen "aufstachelt" oder deren Menschenwürde angreift.

fin