Kampf gegen dritte Welle Kanzlerin Merkel zu Infektionsschutzgesetz: "Bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig"

Bundesregierung beschließt einheitliche Corona-Notbremse – Verschärfungen greifen automatisch
Bundesregierung beschließt einheitliche Corona-Notbremse – Verschärfungen greifen automatisch.
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Sehen Sie im Video: Kanzlerin Merkel verteidigt im Kampf gegen Corona die Änderungen am Infektionsschutzgesetz.




O-Ton Angela Merkel (CDU), Bundeskanzlerin: "Wir setzen die Notbremse bundesweit um. Wo die Inzidenz über 100 liegt, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen gelten. Die Notbremse ist dann nicht mehr Auslegungssache, sondern sie greift automatisch. Die Unklarheiten, was in dem einen oder anderen Landkreis wann gilt oder was wann nicht gilt, das ist dann vorbei. Dort, wo die Zahl der Infektionen stabil unterhalb der Inzidenz von 100 ist, sind es weiterhin die Länder, die in ihren Verordnungen über Einschränkungen genauso wie über Lockerungen entscheiden. Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig. Denn, auch wenn es schwerfällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst und wir alle müssen sie auch ernst nehmen. Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff. Das sagen die täglichen Infektionszahlen des Robert-Koch-Instituts. Das sagt die Entwicklung des R-Wertes. Und das sagen vor allem die Zahlen der belegten Intensivbetten. Wir dürfen die Ärzte und Pfleger, die seit über einem Jahr in den Krankenhäusern alles geben, um sich gegen die erste, gegen die zweite und jetzt auch gegen die dritte Welle zu stemmen, nicht alleine mit dieser Herkulesaufgabe lassen. Wir dürfen sie nicht im Stich lassen. Wir müssen ihnen helfen. Ich bin mir ganz bewusst, dass es harte Einschränkungen sind, die das neue Infektionsschutzgesetz insbesondere für Kreise oberhalb der Inzidenz 100 vorsieht. Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Geschäften, Kultur- und Sporteinrichtungen, nächtliche Ausgangssperren. Alle diese Maßnahmen, im übrigen auch ein heute beschlossenes verpflichtendes Test-Angebot der Arbeitgeber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen einem einzigen Ziel. Dem Ziel, unser ganzes Land aus dieser Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen und der bestürzend hohen täglichen Zahl der Corona-Toten herauszuführen. Wir haben es ja schon einmal geschafft, durch konsequentes Handeln die Zahl der Ansteckungen wieder auf einen kontrollierbares Maß zu reduzieren. Und das kann und wird uns auch wieder gelingen."
Um die dritte Corona-Welle zu brechen, hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz geändert. Kanzlerin Angela Merkel verteidigte die bundeseinheitlichen Regelungen und die beschlossene Notbremse.