Eine Postwurfsendung von Rainer Brüderle sorgt für Streit zwischen den Grünen und der FDP.
Eine Postwurfsendung des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, zur Schuldenpolitik hat einen Rechtsstreit über unzulässige Wahlwerbung ausgelöst. Die nordrhein-westfälischen Grünen präsentierten in Düsseldorf ein Gutachten des Düsseldorfer Rechtswissenschaftlers Prof. Martin Morlok. Der hält Brüderles Flugblatt im Vorfeld der Landtagswahlen in NRW und Schleswig-Holstein für unzulässige Werbung aus Steuermitteln. Die FDP-Bundestagsfraktion führte ein Gegengutachten einer Rechtsanwaltskanzlei ins Feld. Sie stuft den Brief als zulässige Öffentlichkeitsarbeit ein. Die Bundestagsverwaltung prüft den Sachverhalt.