Nordrhein-Westfalen Das Wahlsystem

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen wird nach einem ähnlichen Verfahren wie der Bundestag gewählt. Der feine Unterschied: Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird wie der Bundestag nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Im Gegensatz zur Bundestagswahl hat bei der Landtagswahl jeder der 13,3 Millionen wahlberechtigten Nordrhein-Westfalen nur eine Stimme, die er einem Wahlkreiskandidaten geben kann. Damit stimmt er gleichzeitig für die Landesliste der Partei, die den Kandidaten aufgestellt hat. Wenn der Kandidat parteilos ist oder einer Partei ohne Landesliste angehört, wird die Stimme keiner Liste zugerechnet.

Aus jedem Wahlkreis zieht der Kandidat, der die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt, direkt in den Landtag ein. Die restlichen Mandate werden mit Kandidaten von den Listen der Parteien besetzt. Insgesamt erhält jede Partei so viele Sitze, wie ihr nach der Gesamtzahl der erreichten Stimmen prozentual zustehen. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen.

Ausgleichsmandate

Erreicht eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach der Gesamtzahl ihrer Stimmen zustehen, behält sie die überzähligen Sitze im Parlament. Die anderen Parteien erhalten dann zusätzliche Sitze, damit das Verhältnis zwischen den Parteien bestehen bleibt. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Abgeordneten im Landtag.

Ohne Ausgleichsmandate hat das Nordrhein-Westfälische Parlament nach der Wahl 181 Sitze. Das sind 20 weniger als bisher. Zuvor hatte der Landtag eine Mindeststärke von 201 Abgeordneten. Auch die Anzahl der Wahlkreise wurde verringert. Statt 151 gibt es nur noch 128. Dagegen steigt die Zahl der Abgeordneten, die über die Landeslisten gewählt werden, um drei auf 53. Die Legislaturperiode des Parlaments dauert fünf Jahre.

Anja Schulte-Lutz mit Material von DPA

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