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NPD-Verbotsverfahren Eine Demokratie darf diese Partei nicht dulden

Hinter immer neuen Masken verbirgt die NPD ihren Rassismus und ihre Menschenverachtung. Die Regierung muss ein Verbot wagen - um ihre Behörden nicht der Partnerschaft verdächtig zu machen.
Ein Kommentar von Hans Peter Schütz

Der Wunsch, nach den Bundesländern mögen auch Bundesregierung und Bundestag geschlossen für ein Verbot der NPD eintreten, fällt leicht. Aber muss denn die Demokratie eine Partei dulden, schlimmer noch: mit Steuergeld unterstützen, die ganz unübersehbar mit den Massenmördern der NSU sympathisiert, ja sogar ihr auf verdeckte Weise behilflich war? Die unübersehbar mit den Verbrechen des Nazismus für sich Reklame macht, hemmungslos Ausländerhetze betreibt, auch vor Judenhetze nicht zurückschreckt und generell Fremdenfeindlichkeit predigt.

Ein Verbot wagen - trotz der Gefahr

Die emotionale Betrachtung der NPD kann nur in dem nachdrücklichen Wunsch bestehen: Weg mit diesem Laden, raus aus den Landesparlamenten mit diesen neonazistischen Dummköpfen und Gewalttätern. Man kann Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich einfach nicht zustimmen, der da fern aller Tatsachen behauptet, diese NPD sei für die "wehrhafte Demokratie" keine Gefahr mehr, das sie bereits im "Abstieg" begriffen sei. Davon kann keine Rede sein, sie findet für ihr widerlich undemokratisches Treiben fortlaufend neue Masken, hinter der sie ihren Rassismus, Antisemitismus, ihre Demokratiefeindlichkeit und Menschenverachtung zu verstecken sucht.

Man muss diese NPD verbieten, auch wenn die Gefahr groß ist, dass sie sich unter neuer Tarnung alsbald von den Folgen eines Verbots neu organisieren würde. Wir schulden diesen Verbotsversuch unserer Verfassungstreue und den Prinzipien, auf denen das Grundgesetz fußt. Oder glaubt jemand daran, dass ein von der NPD-regierter Staat, irgendeine Form der Gedankenfreiheit oder der politischen Toleranz akzeptieren würde?

Schluss mit der gedanklichen Sympathie

Aus diesem Grund muss das Risiko gewagt werden, das natürlich darin steckt, wenn man gegen diese Partei mit sauberen rechtsstaatlichen Mitteln vorgeht. Das ist kein leichtfertiger Umgang mit der Demokratie, wie dies leider der Fall war, als 2003 zum ersten Mal ein NPD-Verbot angestrebt wurde. Man hat aus den Fehlern von damals hoffentlich heute etwas gelernt.

Deutschland darf sich nicht mit der Entschuldigung in dieser Situation vor energischem Handeln drücken, dass die Neonazis sich ja nach dem Bundesgerichtshof vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wehren könnten. Und noch eines muss im Land geschehen: Es muss Schluss sein mit der gedanklichen Sympathie, die rechtsradikalen Verbrechern und ihrer Ideologie hierzulande immer noch zuteil wird – manchmal in Parteien, in Behörden oder Organisationen wie der Polizei und in den Reihen der Verfassungsschützer. Wer hier die Wege des Rechtsstaats meiden will, macht sich der klammheimlichen Partnerschaft verdächtig, die sich hinter rechtsstaatlichen Prozessrisiken verstecken will.

Hans Peter Schütz

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