NSU-Prozess Bundesanwälte fordern Lebenslang für Beate Zschäpe

Die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess sieht bei Beate Zschäpe eine besondere Schwere der Schuld. Dementsprechend hart fällt ihre Strafforderung für die Hauptangeklagte aus.

Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess lebenslange Haft für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert. Wegen der vom NSU verübten zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge solle Zschäpe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden, forderte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München. Er sehe keine Anhaltspunkte, dass bei Zschäpe Gründe für eine Schuldminderung vorliegen.

Stattdessen legen sich die Anwälte in ihrem Plädoyer auf eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine lebenslange Haft "unumgänglich macht". Damit wäre im Fall einer Verurteilung zu lebenslanger Haft eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.

Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes angeklagt

Zschäpe ist als Mittäterin der zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle angeklagt, die dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vorgeworfen werden. Außerdem ist sie wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und weiterer Taten angeklagt.

Die Bundesanwaltschaft will am Dienstag nach acht Verhandlungstagen ihr Plädoyer abschließen. Auch das Strafmaß für die vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer soll gefordert werden.

AFP · DPA
sve

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