Pkw-Maut Dobrindt schließt Nutzung der Mautdaten für Polizei aus

BKA-Chef Jörg Ziercke möchte in "besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität" Mautdaten für Ermittlungen heranziehen. Dieser Forderung hat Minister Dobrindt eine klare Absage erteilt.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Forderungen eine klare Absage erteilt, Mautdaten für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen. "Das kommt überhaupt nicht in Frage", sagte der CSU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung". Dobrindt reagierte damit auf einen Vorstoß des Bundeskriminalamtes-Chefs Jörg Ziercke, in "besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität" Mautdaten für Ermittlungen heranzuziehen.

Ziercke zeigte sich in der "Welt am Sonntag" überzeugt, "dass dies in bestimmten Fallkonstellationen zu einer schnelleren Täterermittlung führen würde". Das habe beispielsweise der Erfolg bei der Ermittlung des jahrelang gesuchten Autobahnschützen gezeigt, unterstrich der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA). Der Lkw-Fahrer Michael K. war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Würzburg unter anderem wegen versuchten Mordes zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Ziercke hatte bereits in der Vergangenheit für eine Nutzung von Mautdaten plädiert. Dobrindt will für die von ihm geplante Pkw-Maut Nummernschilder elektronisch erfassen und abgleichen lassen. Dies stößt bei Datenschützern und Opposition auf massiven Widerstand.

"Datenschutz ist ein großes Problem"

Bedenken meldete auch der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Ressortchef Reinhard Meyer (SPD), an. "Der Datenschutz bei Dobrindts Maut-Plänen ist ein großes Problem", sagte er der "Welt am Sonntag". Hier gebe es bisher kein Konzept. Wenn die Daten der Autofahrer auf den Fernstraßen erfasst werden, müsse klar sein, ob sie möglicherweise für andere Zwecke gespeichert werden. "Wenn die Daten nicht nur für die Abrechnung der Maut genutzt werden, werden das Autofahrer wohl kaum akzeptieren", warnte Meyer.

Dobrindt sagte dazu der "SZ", die Mautdaten würden "ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden". Der Zeitung zufolge steht im Gesetzentwurf: "Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig." Das sei "die härteste Datenschutzvorschrift in Deutschland, die wir kennen", sagte Dobrindt dem Blatt.

AFP
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