Das Bundesbildungsministerium hat die Auflagen für kommunale Demokratieprogramme verschärft. So dürfen Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht mehr selbstständig Fördergelder abrufen. Stattdessen müssen ab diesem Jahr auch die Kommunalparlamente oder Fachausschüsse zustimmen.
Konkret geht es um das millionenschwere Programm "Partnerschaften für Demokratie". Ab 2026 sei "die Befassung des kommunalen Organs oder des beschlussfassenden Ausschusses" gegenüber dem Bund nachzuweisen, heißt es in einem internen Schreiben des Ministeriums, das dem stern vorliegt. Dies könnte "mittels Protokollauszug oder eidesstattlicher Versicherung des federführenden Amtes" geschehen.
Zuvor hatte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) mehrfach angekündigt, bei der Demokratieförderung "neue Schwerpunkte" setzen zu wollen. Öffentliche Gelder dürften nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden, erklärte sie. Der "Welt" sagte Prien bereits im September: "Es kann nicht die Lösung sein, Rechtsextremismus über die Förderung linker Aktivisten bekämpfen zu wollen."
Schwesig kritisiert "zusätzliche Hürden"
Aus den Ländern kommt Kritik an der neuen Auflage. "In Zeiten, in denen die Demokratie bedroht wird, sollte das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie unterstützt und nicht erschwert werden", sagte die Schweriner SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dem stern. "Vor allem sollten keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden."
Ähnlich äußerte sich die thüringische Sozialministerin Katharina Schenk (SPD). "Die Landrätinnen und Landräte sind direkt gewählt und leiten die Verwaltung", sagte sie dem stern. "Es ist mir nicht einsichtig, dass jetzt der zuständige Ausschuss und der gesamte Kreistag damit befasst werden müssen."
Schwesig ergänzte: "Es muss möglich sein, Demokratieprojekte direkt zu fördern – unabhängig von den Mehrheiten in Kommunalparlamenten." Damit spielte sie darauf an, dass die AfD inzwischen in Ostdeutschland oft die stärkste kommunale Kraft ist. Obwohl die Partei in keinem Kreistag über eine Mehrheit der Sitze verfügt, stellt sie vielerorts die stärkste Fraktion – und fasst mithilfe von CDU und Bürgerlisten Beschlüsse.
Landkreistag warnt vor Verzögerung von Anträgen
Bereits vor einem Jahr hatte im sächsischen Landkreis Bautzen der CDU-Landrat Udo Witschas beschlossen, aus dem Programm auszusteigen. Obwohl die Zustimmung des Kreistages nicht nötig war, wurde im April dort darüber abgestimmt. Für die Mehrheit sorgten alle anwesenden AfD-Vertreter, einige CDU-Räte, die rechtsextremen Freien Sachsen, die Freien Wähler und ein Vertreter des BSW.
Auf der anderen Seite nimmt der Landkreis Sonneberg, in dem seit Sommer 2023 mit Robert Sesselmann der einzige AfD-Landrat der Republik amtiert, nach wie vor an dem Programm teil. Dennoch wird nun nach Informationen des stern in vielen ostdeutschen Landkreisen befürchtet, dass die Projekte aufgrund langwieriger Beratungen in Kreistagen und Ausschüssen in Gefahr geraten könnten.
"Uns ist bekannt, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort diese Vorgaben als Verlangsamung empfinden", hieß es vom Deutschen Landkreistag dazu. Man halte die "Verkomplizierung der Förderung für überflüssig".
Der sächsische Landkreistag erklärte, dass man die Regelung ablehne. "Zum einen ergibt sich daraus zusätzlicher Aufwand, der zu Verzögerungen führt", sagte die Vizegeschäftsführerin Veronika Müller dem stern. "Zum anderen teilen wir die Sorge, dass die politische Diskussion in Kreistagen diesbezügliche Förderprojekte gänzlich infrage stellen."
Demokratieprojekte kosten 200 Millionen Euro
Es geht um viel Geld. Insgesamt gab der Bund im vergangenen Jahr rund 200 Millionen Euro für Demokratieförderung aus – wobei ein knappes Viertel in die "Partnerschaften für Demokratie" ging. Wie die Bundesregierung zuletzt auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mitteilte, waren im Haushalt 2025 etwa 44,7 Millionen Euro für 332 Partnerschaften verplant. Einzelprojekte können mit bis zu 160.000 Euro gefördert werden.
Prien bleibt deshalb hart. "Für die Akzeptanz, das Gelingen und die Breitenwirkung von Programmen vor Ort ist es unverzichtbar, dass die kommunalen Entscheidungsträger sich ebenfalls dazu bekennen", bestätigte ein Sprecher ihres Ministeriums dem stern die neue Linie. Deshalb müssten ab sofort entweder das "gewählte Organ der kommunalen Selbstverwaltung" oder der zuständige Ausschuss zustimmen.
Die Ministerin will sich aber nicht nur auf die lokale Expertise verlassen. Alle neuen Partnerorganisationen würden künftig einer eingehenden Prüfung unterzogen, kündigte Prien vorige Woche in der "Tageszeitung" an. Und: "Der Verfassungsschutz prüft dann auf unsere Bitte hin anlassbezogen, wenn es sinnvoll ist."