Selbstbestimmungsgesetz Bundesregierung konkretisiert Gesetzesentwurf: Geschlechtseintrag bald leichter veränderbar

Menschen machen Seifenblasen vor einer Regenbogenflagge
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sowie der Bundesverband Trans* begrüßen den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (Symbolbild)
© Leo Patrizi / Getty Images
Nachdem das geplante Selbstbestimmungsgesetz im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, geschah lange Zeit nichts. Nun kommt jedoch Schwung in die Diskussion um eine leichtere Änderung des Geschlechtseintrags.

Die Pläne für eine leichtere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen werden konkreter. "Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein. So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde", sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Sie veröffentlichte das Papier am Dienstag gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Nun können die Verbände bis Ende Mai eine Stellungnahme dazu bei den Ministerien einreichen.

Verbände begrüßen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes

Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland begrüßte die Veröffentlichung des Entwurfs. "Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat", sagte Mara Geri aus dem Bundesvorstand. Der Verband wolle die Regelungen nun genau analysieren.

Ähnlich äußerte sich Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans*: "Viel zu lange hat auf politischer Ebene die Initiative gefehlt, eine menschenrechtsbasierte Regelung auf den Weg zu bringen. Endlich geht die aktuelle Regierung dieses längst überfällige Vorhaben an und präsentiert den Verbänden einen Entwurf".

"Trans" umfasst den Ministerien zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. "Inter" bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, "die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen". "Nicht-Binär" wird als Selbstbezeichnung für Menschen verwendet, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.

DPA
km

PRODUKTE & TIPPS

Kaufkosmos