Mit dem deutschen Wirtschaftswunder herrschte Arbeitskräftemangel - die Unternehmen suchten nach Arbeitnehmern im Ausland. 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen zwischen Italien und Deutschland unterzeichnet, hauptsächlich, um den bereits existierenden Zustrom ausländischer Arbeitnehmer in geregelte Bahnen zu bringen. Unternehmen wollten damals eine grundsätzliche Entscheidung für die Anwerbung von Ausländern, Gewerkschafter fürchteten um das Lohnniveau.
Die Bundesanstalt für Arbeit eröffnete Dienststellen in Italien - dort wurde gezielt nach den Bedarfsmeldungen von deutschen Unternehmern angeworben. Der Plan war, dass Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt werden - nach einem Rotationsprinzip sollte ein Wechsel mit weiteren Arbeitnehmern stattfinden. Diese Idee wurde aber nicht verwirklicht - die Unternehmen hatten ebenso wenig Interesse daran wie die Arbeitnehmer.
1960 wurden Anwerbevereinbarungen mit Spanien und Griechenland unterzeichnet. Der Mauerbau ließ die Zahl der Übersiedler stark zurückgehen - weitere Arbeitskräfte wurden dringend gesucht. Das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 durch einen Notenwechsel zwischen den beiden Regierungen geschlossen. Eine Verbindungsstelle der Bundesanstalt wurde in Istanbul errichtet.