Eine Anti-Terror-Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat fünf deutsche Zivilflughäfen bestimmt, auf denen entführte Flugzeuge im Ernstfall zur Landung gezwungen werden sollen. Der am Donnerstag in Hannover bekannt gewordene Ergebnisbericht empfiehlt außerdem die Einrichtung eines „nationalen Lage- und Führungszentrums Sicherheit im Luftraum“. Das Bundeskanzleramt hatte die Expertenkommission nach der Entführung eines Motorseglers in Frankfurt eingesetzt.
In das Zentrum sollen die Bundesministerien für Inneres, Verkehr und Verteidigung und deren Bereiche Innere Sicherheit, Luftverkehr und Luftverteidigung dauerhaft einbezogen werden. Der elfseitige Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe „Sicherheit im Luftraum“, der der Nachrichtenagentur AP vorliegt, bezeichnet die Flughäfen Hahn in Rheinland-Pfalz, Leipzig und Hannover-Langenhagen als „ohne Einschränkungen“ geeignet, um dorthin entführte Flugzeuge abzudrängen und anschließend zur Landung zu zwingen. Die Verkehrsflughäfen Köln-Bonn und München stufte die Gruppe als „mit Einschränkungen in der Anflugrichtung“ geeignet ein. Köln-Bonn eigne sich nur bei Anflug von Süden her, München nur von Osten her als „Interventionsflugplatz“.
Nach dem Bericht müssen die für den möglichen Ernstfall ausgewählten fünf „Interventionsflughäfen“ über eine Landebahn von mindestens 7.800 Fuß Länge und ein Instrumentenlandesystem verfügen, 24 Stunden geöffnet und mir Rettungs-, Brandschutz- und Polizeikräften ausgestattet sein. Außerdem sollten beim Endanflug keine Ballungsräume oder gefährliche Industrieanlagen zu überfliegen sein. Militärflugplätzen würden als Interventionsflughäfen ausscheiden, weil dort zunächst Investitionen in umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich wären.
Militärische Maßnahmen gegen entführte Flugzeuge sollten grundsätzlich durch den Inspekteur der Luftwaffe geführt werden, heißt es in dem Bericht weiter. Nur wenn der Inspekteur nicht verfügbar sei, könne diese Aufgabe auf Luftwaffengenerale der Drei-Sterne-Ebene übertragen werden. „Jeder Waffeneinsatz“ gegen entführte Luftfahrzeuge könne „ausschließlich auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung“ erfolgen.
Nach Angaben des Sprechers des niedersächsischen Innenministeriums, Michael Knaps, wurde das Konzept der Arbeitsgruppe am Donnerstag in Berlin den zuständigen Abteilungsleitern der Innenministerien der Länder vorgestellt. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann werde das Ergebnis der Arbeitsgruppe vor einer Bewertung zunächst eingehend prüfen.
Auslöser für dieses neue Konzept waren die Ereignisse vom 11. September. Im Sommer 2002 gab das Bundeskanzleramt die Ausarbeitung in Auftrag. Als Anfang dieses Jahres ein 31jähriger zu einem Irrflug mit einem Motorsegler durch die Frankfurter Innenstadt startete, wurde die Notwendigkeit noch einmal unterstrichen.