Tornado-Einsatz Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Der Eilantrag der Linksfraktion ist abgelehnt - damit macht das Bundesverfassungsgericht den Weg für den Tornado-Einsatz in Afghanistan frei. Die Hauptklage der Linksfraktion wird später verhandelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Linksfraktion abgelehnt, den Einsatz von Bundeswehr-Tornados in Afghanistan vorläufig zu stoppen. Allerdings setzte der Zweite Senat einen mündlichen Verhandlungstermin fest, um über die Hauptklage der Linksfraktion zu verhandeln.

In dieser Verhandlung am 18. April wird es darum gehen, ob der Nato-Vertrag in unzulässiger Weise ausgeweitet wurde und die Bundesregierung hierfür dem Bundestag ein neues Gesetz vorlegen muss. Bis über diesen Hauptsache-Antrag entschieden ist, wird es jedoch keinen Stopp des vom Bundestag am 9. März beschlossen Tornado-Einsatzes der Bundeswehr geben.

Bereits am 12. März 2007 war ein gleichartiger Antrag der beiden Unionsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) als unzulässig verworfen worden. Einzelne Bundestagsabgeordnete könnten nicht in einem Organstreit geltend machen, die Bundesregierung habe Parlamentsrechte verletzt, lautete die damalige Begründung. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Oskar Lafontaine, hatte in dem jetzt entschiedenen Eilantrag argumentiert, in Afghanistan werde gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem sei der NATO-Vertrag in einem Maße überdehnt, das nicht mehr zu verantworten sei. Die Nato sei laut Vertrag als Verteidigungsbündnis angelegt und solle nur das Gebiet ihrer Mitgliedsländer verteidigen. Beide Grundsätze würden in Afghanistan verletzt. Vor allem der Anti-Terrorkampf sei vom Nato-Vertrag nicht gedeckt, hieß es in dem am Freitag verworfenen Eilantrag der Linksfraktion.

AP
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