Im Streit um eine möglicherweise unzulässige Verwendung von Bundestags-Fraktionsgeldern für den Wahlkampf sind neue Vorwürfe gegen die FDP laut geworden. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck kritisierte am Freitag in Berlin einen Kinospot über die Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion, der seit dem 26. April bundesweit in ausgewählten Kinos zu sehen sei. Bei diesem "äußerst werblich gehaltenenen" Spot komme "die Information über Bundespolitik nur kurz alibimäßig ganz am Ende" vor. "Dieser Kinospot ist mehr als grenzwertig", warf Beck der FDP vor. "Das riecht alles nach Wahlwerbung." Der Kinospot ist auch auf Youtube zu sehen.
Der Grünen-Politiker forderte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) auf, noch vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am Sonntag zu klären, "ob die FDP-Bundestagsfraktion durch unzulässige Parteiwerbung die Chancengleichheit der Parteien bei den Landtagswahlkämpfen verletzt" habe. "Auf diese Transparenz haben die Bürger einen politischen, wenn auch nicht rechtlichen Anspruch."
Eine solche Prüfung hat der Bundestag bereits wegen eines Bürgerrundbriefs von FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle eingeleitet, der unter anderem in Schleswig-Holstein sowie in Nordrhein-Westfalen, wo am 13. Mai gewählt wird, verschickt worden sein soll.
Die Kampagne sei unzulässig
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle verteidigte dieses Vorgehen. "Alle Bundestagsfraktionen haben den Auftrag, die Bevölkerung über ihre Arbeit zu informieren", sagte er der "Saarbrücker Zeitung" vom Freitag.
Dagegen kam der Parteienrechtler Martin Morlok in einem Gutachten im Auftrag der NRW-Grünen zu dem Schluss, die Kampagne der FDP-Fraktion im Landtagswahlkampf sei unzulässig. Die FDP beruft sich jedoch ihrerseits auf andere Rechtsexperten. Die aus Steuermitteln bereitgestellten Fraktionsgelder dürfen laut Gesetz von den Parteien nicht zur Wahlkampffinanzierung genutzt werden.