Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen achtfachen Mordes gefordert und die Verteidigung dreieinhalb Jahre wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Nach dem Urteil hat die 13-fache Mutter in den Jahren 1992 bis 1998 acht neugeborene Kinder gleich nach der Geburt getötet. Die erste Tötung eines Neugeborenen im Jahr 1988 ist nach DDR-Recht verjährt.
Die Angeklagte ist nach dem psychiatrischen Gutachten voll schuldfähig. Sie hatte die Aussage verweigert. Vor einer Haftrichterin hatte Sabine H. nach ihrer Festnahme am 31. Juli 2005 erklärt, sich stets bei Einsetzen der Wehen betrunken und die Neugeborenen unversorgt gelassen zu haben. Der Ehemann und Vater aller Kinder von Sabine Hilschenz will von den Schwangerschaften und Geburten nichts bemerkt haben. Die mit Erde gefüllten und als Blumenkübel genutzten Gefäße waren von einem Verwandten Ende Juli 2005 beim Aufräumen gefunden worden.