Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen Raubüberfällen steht vor einem Abschluss. Die Strafkammer habe eine neue Frist zur Stellung von Beweisanträgen bis zum 28. April 2026 gesetzt, teilte das Landgericht Verden mit. Sollte es keine weiteren Anträge geben, werde die Staatsanwaltschaft voraussichtlich an diesem Tag plädieren.
Nach der aktuellen Planung des niedersächsischen Gerichts könnte am Folgetag die Nebenklage plädieren, die Verteidigung wäre am 12. und 13. Mai mit ihren Anträgen dran, hieß es vom Gericht. Zwei weitere Verhandlungstermine für Anfang Mai sollen demnach ausfallen. Ein Urteil ist frühestens Ende Mai möglich.
Vorwurf: Geldtransporter und Supermärkte überfallen
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette vor, gemeinsam mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Demnach sollen sie zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Anklage unter anderem wegen versuchten Mords
Ende März hat die Bundesanwaltschaft eine weitere Anklage gegen die Klette erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe wirft der 67-Jährigen darin zweifachen versuchten Mord, die Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen, erpresserischen Menschenraub sowie besonders schweren Raub in Mittäterschaft vor. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.