Verfassungsgericht Karlsruhe stärkt Zwergparteien

Kleine Parteien müssen einfacher an staatliche Finanzierung kommen. Das haben die Karlsruher Richter haben entschieden und damit Teile des Parteienfinanzierungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Splitterparteien können auch künftig mit Geldern aus der staatlichen Parteienfinanzierung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung für grundgesetzwidrig erklärt, nach der Staatsgelder vom 1. Januar 2005 an unter deutlich strengeren Voraussetzungen als bisher an kleine Parteien ausgeschüttet werden sollten. Das Gericht gab in einem am Dienstag verkündeten Urteil der ÖDP und der Partei Die Grauen - Graue Panther Recht. Damit muss der Bundestag die entsprechenden Klauseln im Parteiengesetz bis Jahresende ändern.

Zwei Klauseln verletzen Chancengleichheit

Nach der bereits 2002 beschlossenen Neuregelung hätten Parteien vom 1. Januar 2005 an in drei Bundesländern statt bisher in nur einem Land die Ein-Prozent-Marke erreichen müssen, um in den Genuss eines beträchtlichen Teils der Staatsgelder zu kommen ("Drei-Länder-Quorum"). Als zweite Möglichkeit sollte das Erreichen von fünf Prozent in einem Land genügen. Beide Klauseln verletzen die Chancengleichheit der Parteien, befanden die Karlsruher Richter.

Nach der Entscheidung des Zweiten Senats würde die Gesetzesnovelle das Entstehen kleiner Parteien erschweren. Dies gefährde die politische Vielfalt. Das Grundgesetz sei aber auf eine Mehrparteiendemokratie angelegt und garantiere die Offenheit des politischen Prozesses. "Kleine Parteien können die Lernfähigkeit des politischen Systems eher stärken, wenn sie eine realistische Chance haben, selbst politische Erfolge zu erzielen", heißt es in dem Urteil.

Grüne: "Mutige Entscheidung des Gerichts"

Der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag lobte die "mutige Entscheidung" des Gerichts. Dadurch werde die Buntheit der Parteienlandschaft gestärkt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther nannte die Begründung überzeugend. ÖDP und Graue sehen sich durch das Urteil gestärkt. "Politik findet nicht nur in den Parlamenten statt, sondern auch in der außer-parlamentarischen Opposition", sagte ÖDP-Vize Uwe Dolata in Karlsruhe.

In dem Verfahren geht es um den so genannten Zuwendungsanteil für die Parteien. Dieser beträgt 38 Cent für jeden Euro aus Beiträgen sowie aus Spenden in Höhe von maximal 3300 Euro pro Person. Um davon zu profitieren, genügt es bisher, 0,5 Prozent bei einer Bundestags- oder Europawahl oder ein Prozent in einem Land zu erzielen. Vor allem die ÖDP, die nur in Bayern über einem Prozent liegt, sah sich durch das Drei-Länder-Quorum in ihrer Existenz bedroht. Ihr wäre nur der Wählerstimmenanteil geblieben - 70 bis 85 Cent pro Stimme -, der aber bei kleinen Parteien kaum zu Buche schlägt.

Die Reform hatte vor zwei Jahren - abgesehen von der PDS - die Unterstützung aller Bundestagsparteien gefunden, die zudem finanziell profitiert hätten, wenn Splitterparteien die Finanzierung versagt geblieben wäre. Das damalige Argument, das Gesetz diene der Bekämpfung radikaler Parteien, überzeugte die Karlsruher Richter nicht, weil politische Parteien sich frei betätigen dürften, solange sie nicht verboten seien. Nach ihren jüngsten Wahlerfolgen hätten rechtsextreme Parteien allerdings trotz der Neuregelung mit Zuschüssen rechnen können.

Die Richter widersprachen zudem der Behauptung, Splitterparteien positionierten sich gezielt in den Stadtstaaten, um mit wenig Aufwand an die Staatsgelder zu kommen. Das Parteienspektrum in kleinen und großen Ländern unterscheide sich kaum. Außerdem seien Parteien frei bei der Bestimmung ihrer politischen Ziele und nicht gehindert, "sich auf ein einzelnes Land zu konzentrieren".

DPA DPA

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