Sicherheitsbehörden Was tun Polizei und Bundeswehr gegen Extremismus in den eigenen Reihen?

Sicherheitsbehörden: Was tun Polizei und Bundeswehr gegen Extremismus in den eigenen Reihen?
© Andreas Gora/ / Picture Alliance
Behörden wollen vermehrt gegen Extremismus in der Polizei und Bundeswehr vorgehen. Auffällige Personen loszuwerden, ist jedoch oft schwer.

Soldaten und Polizisten wenden sich immer wieder gegen die Demokratie, die sie eigentlich schützen sollen. Mal geht es um Hitlergrüße in Kasernen, mal um die Nähe zu rechtsterroristischen Gruppen. Eine Recherche von stern und RTL ergab, dass in den Polizeien der Länder mindestens 400 Disziplinarverfahren oder Ermittlungen wegen Verdachts auf extremistische Gesinnung geführt werden. Das Echo auf den Bericht war groß. Wo das Problem früher oft weggeschwiegen wurde, setzen einige Politiker heute auf Härte, zumindest öffentlich. Politikunterricht in Ausbildung und Studium ist inzwischen Regel, nicht mehr Ausnahme. Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr setzt auf Anti-Rassismus-Kampagnen, Arbeitsgruppen und Demokratie-Paten. Einige Länder und der Bundestag haben nun Polizeibeauftragte.

Mit AfD-Einfluss steige Gewaltbereitschaft 

Es ist für Behörden aber oft schwer, auffällig gewordene Polizeibeamte loszuwerden. Die Verfahren dauern bis zu fünf Jahre. Seit Anfang April soll ein Gesetz Disziplinarverfahren zumindest auf Bundesebene erleichtern. Nachdem die Recherchen von stern und RTL publiziert waren, forderten Politiker, das Recht auch in den Ländern nachzuschärfen.

Ob das reicht? Der Politologe Hajo Funke sagt: "Solange die Öffentlichkeit wach ist und die Sicherheitsorgane Verdachtsfällen in Bundeswehr und Polizei systematisch nachgehen, ist die Demokratie nicht gefährdet." Das könne sich ändern, sollte sich zeigen, dass ohne die AfD nicht mehr regiert werden kann. In dem Maße, in dem der Einfluss der Partei steige, sagt Funke, nehme die Bereitschaft der Anhänger zu, auf Gewalt zu setzen. Auch wenn sie Polizisten sind oder Soldaten.

Erschienen in stern 16/2024

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