Im Jahr 2018 wurde ein sächsischer Jura-Referendar wegen Landfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entschieden, dass er dennoch Volljurist werden darf und nicht entlassen wird. Das berichtete das Magazin Legal Tribune Online am Montagabend unter Berufung auf eine Pressesprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.
Das Amtsgericht Leipzig hatte den angehenden Juristen Ende 2018 wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht Dresden die Revision des 27-Jährigen als unbegründet zurückgewiesen, das Urteil wurde rechtskräftig. Damit stand auch die berufliche Zukunft als Jurist für den 27-Jährigen auf der Kippe. Er hatte das zweijährige Referendariat im November 2018 am Landgericht Chemnitz begonnen.

Verurteilter Jura-Referendar setzt Ausbildung fort
Das OLG erklärte laut Legal Tribune Online seine Entscheidung mit dem eigenen Monopol bei der Juristenausbildung. "Es besteht keine Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren", sagte die Sprecherin. Jede Berufstätigkeit als Volljurist auch außerhalb des Staatsdienstes, etwa als Rechtsanwalt oder Jurist in einem Unternehmen, einem Verband oder dergleichen, setze das Durchlaufen dieser Ausbildung voraus.