Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit einer breiten Themenpalette befasst. Unter den 92 Tagesordnungspunkten waren viele Länderinitiativen, endgültig beschlossen wurden einige Lockerungen der Datenschutzgrundverordnung. Ein Überblick.
Datenschutz in Betrieben
Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine werden bei den Datenschutzvorschriften entlastet. Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 statt bislang zehn. Zudem muss die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen, es reicht auch eine E-Mail.
Schutz von Kindern vor Tabakqualm im Auto
Kinder und Schwangere sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer vor Tabakqualm im Auto geschützt werden. Wer in ihrem Beisein weiter raucht, soll Bußgelder von 500 bis 3000 Euro zahlen. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz soll der Länderinitiative zufolge entsprechend geändert werden. Das Rauchverbot soll bei Verkehrskontrollen überwacht werden, vergleichbar mit dem Handyverbot am Steuer.
Senkung der Tamponsteuer
Für Menstruationsartikel wie Tampons oder Binden soll der reduzierte Umsatzsteuersatz gelten, wie eine Initiative von Thüringen und Bremen vorsieht. In dem Zusammenhang wollen die beiden Länder, dass die ermäßigten Steuersätze auf bestimmte Produkte generell überarbeitet werden. Die Debatte über eine Steuersenkung auf Hygieneartikel für Frauen läuft schon lange. Mehrere Petitionen erhielten zuletzt breite Unterstützung.
Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit
Die Länder Thüringen und Berlin setzen sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ein. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, das Ohne-Ticket-Fahren von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Nach Ansicht der beiden Länder steht der Aufwand für die Strafverfolgung des Schwarzfahrens in keinem Verhältnis zum Nutzen.
"Upskirting" als Straftat
Das sogenannte Upskirting – das heimliche Fotografieren unter dem Rock – soll nach dem Willen mehrerer Bundesländer unter Strafe gestellt werden. Ein Antrag mehrerer Länder fordert dafür eine eigene Norm im Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten. Geahndet werden sollen solche Bildaufnahmen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbuße.
Schutz europäischer Symbole
Der Bundesrat will die europäischen Symbole wie Flagge und Hymne besser vor Verunglimpfung schützen. Die Länderkammer schlägt einen neuen Straftatbestand vor, der bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Das Strafgesetzbuch schützt bislang nur Symbole ausländischer Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vor Verunglimpfung.
Mehr Barrierefreiheit auf Bahnhöfen
Der Bundesrat will die einheitlich vorgeschriebene Einstiegshöhe der Bahnsteige auflockern. Derzeit müssen alle Bahnsteige bundesweit 76 Zentimeter hoch sein. Diese Höhe passt jedoch nicht zu allen Fahrzeugtypen und erschwert deshalb häufig den barrierefreien Einstieg, argumentieren die Länder. Sie wollen neben den 76 auch eine Einstiegshöhe von 55 Zentimetern zulassen.
Ladestellen für E-Autos
Zur Förderung der Elektromobilität wollen Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. Jeder Mieter soll einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Um Wohnungseigentümern den Einbau zu erleichtern, soll künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen.
Verpflichtendes Tierwohllabel
Ein Antrag Niedersachsens für ein solches Label fand im Bundesrat keine Mehrheit. Niedersachsen hatte den Entschließungsantrag eingebracht, weil dem Land die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines freiwilligen staatlichen Labels nicht weit genug gehen.