Die Aschewolke aus Island hat Deutschland erreicht und die Reisepläne von Zehntausenden Passagieren durchkreuzt. Hunderte Flüge wurden am Mittwoch gestrichen. Den ganzen Tag über muss mit Verspätungen im Flugverkehr gerechnet werden. Hier erfahren Sie, ob Ihr Flug gestrichen wurde, wie Sie kostenlos umbuchen können und ob Ihre Airline Kosten für ein Hotel übernimmt.
Wie lange sind die Flughäfen geschlossen?
Die Aschekonzentration in der Luft ist nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes nicht mehr kritisch. Daher entpannt sich die Lage. Nach der mehrstündigen Sperrung ist der Bremer Flughafen bereits wieder geöffnet. Der Flughafen in Hamburg soll nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) um 12 Uhr folgen. Auch in Berlin sollen nach Einschätzung der DFS für 14 Uhr wieder Starts und Landungen zugelassen werden.
Wo erfahre ich, ob mein Flug gestrichen wird?
Die Homepages der Airlines informieren, welche ihrer Flüge heute ausfallen oder verspätet sind. Die Links auf die Homepages der größeren Fluglinien finden Sie hier: Lufthansa, Air Berlin, Germanwings, Tuifly, und Condor.
Wo kann ich mich über die Situation an den Flughäfen informieren?
Eine gute Übersicht, ob ein Flug gestrichen oder verspätet ist, bieten die Homepages der deutschen Flughäfen: Hamburg, Hannover, Bremen, Düsseldorf, Münster/Osnabrück, Leipzig, Köln/Bonn, Frankfurt, Hahn, Erfurt, Dresden, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg sowie die Berliner Flughäfen und der Münchner Flughafen.
Welche Rechte habe ich als Flugpassagier?
Nach Angaben des Luftfahrtbundesamtes in Braunschweig stellte die Europäische Kommission bereits vor einem Jahr klar, dass aufgrund der Luftraumsperrungen durch eine Aschewolke weiterhin die europäischen Fluggastrechte (Verordnung EG Nr. 261/2004) gelten. Bei Flugannullierung, Nichtbeförderung und großer Verspätung werden den Passagieren Mindestrechte wie kostenlose Umbuchung oder Verpflegung bei Verspätung eingeräumt.
Kann ich meinen Flug kostenlos stornieren?
Gestrandete Passagiere haben die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises (im Fall der Verspätung nur, wenn diese mehr als fünf Stunden beträgt) und einer anderweitigen Beförderung (nur bei Annullierung und Nichtbeförderung) zu wählen. Fluggäste können auch kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen.
Übernimmt eine Airline die Kosten für eine Hotelübernachtung?
Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Passagiere ab zwei Stunden Wartezeit bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche und auf eine Übernachtung im Hotel, wenn der geplante Flug abends nicht abfliegen konnte.
Habe ich Anspruch auf eine Ausgleichzahlung?
Nein, denn eine Pflicht zur Zahlung von zusätzlichen Ausgleichsleistungen besteht nicht, da die Aschewolke als ein außergewöhnlicher Umstand gilt.
Was muss ich tun, wenn ich eine Pauschalreise gebucht haben?
Verbraucherschützer argumentieren, das die Kündigung einer Pauschalreise wegen der Sperrung des Luftraums nur möglich ist, wenn es sich um eine kurze Reise von wenigen Tagen Dauer handelt. Sollte die Reise von einem gesperrten Flughafen starten, nehmen Sie Kontakt mit dem Reiseveranstalter bzw. der Ferienfluggesellschaft auf, bevor Sie zum Airport fahren. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) werden viele Kunden auf die nächst gelegenen und geöffneten Flughäfen umgebucht und fliegen von dort aus weiter oder reisen per Zug.