Im Streit um Bonusmeilen hat das Oberlandesgericht Köln die Klage eines Vielfliegers zurückgewiesen. Dies war bereits erwartet worden. Gleichzeitig ließ das Gericht am Dienstag aber Revision zum Bundesgerichtshof zu.
In dem Fall klagt ein Hamburger Professor gegen die Lufthansa. Der berufliche Vielflieger sammelt Bonusmeilen, um sie als Rabatt für neue Flüge einzulösen. Anfang 2011 hatte die Fluggesellschaft die Bedingungen dafür verändert, wodurch das Konto des Vielfliegers auf einen Schlag um 30 Prozent entwertet wurde. Dies hält er für rechtswidrig.
OLG: Fall darf nicht isoliert gesehen werden
In erster Instanz hatte er sich vor dem Landgericht Köln durchgesetzt. Das Oberlandesgericht vertrat nun aber im Berufungsverfahren die Ansicht, dass nicht alle Meilensammler schlechter gestellt würden. Man dürfe den Fall des Vielfliegers deshalb nicht isoliert betrachten.